Mönchengladbach US-Gericht weist Klage gegen Flugschule ab

Mönchengladbach · Die Schadenersatzklage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes gegen eine Lufthansa-Flugschule in den USA ist von einem US-Gericht abgewiesen worden. Dies geht aus einer Veröffentlichung im Internet hervor.

Die Einstellung sei unter Auflagen geschehen, betonten Anwälte. So habe das Gericht den Parteien auferlegt, den Rechtsstreit in Deutschland weiterzuführen, sagte Christof Wellens in Mönchengladbach. Wenn allerdings kein deutsches Gericht die Klage annehme, könne die Wiederaufnahme des Verfahrens in den USA beantragt werden. Die Hinterbliebenen von 80 Opfern des Absturzes wollen in den USA die Flugschule haftbar machen, an der der Copilot Andreas Lubitz ausgebildet wurde.

(dpa)
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