Koblenz Gericht: Nach Trennung intime Fotos löschen
Koblenz · Nach dem Ende einer Liebesbeziehung müssen intime Bilder gelöscht werden, aber nicht alle während der Partnerschaft entstandenen Fotos oder Videos. Dass ein Ex-Partner weiter über Aufnahmen verfüge, die während der Partnerschaft einvernehmlich gemacht wurden, sei kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Fotografierten, erklärte das Oberlandesgericht Koblenz in einem gestern veröffentlichten Urteil (AZ.: 3 U 1288/13).
22.05.2014
, 07:46 Uhr