Kraffahrer bereits 8,5 Jahre inhaftiert DNA-Analyse: Mordfall wird nach 16 Jahren neu aufgerollt

Münster (rpo). Im ostwestfälischen Lübbecke wird der Prozess um den Mord an einer 18-jährigen Schülerin vor dem Landgericht Münster neu aufgerollt. Eine DNA-Analyse hat ergeben, dass die Spuren beim Opfer nicht vom Angeklagten stammen.

Neue Verfahren zur genetischen Spurenanalyse hatten ergeben, dass entgegen bisherigen Annahmen beim Opfer gefundenes Sperma nicht von einem heute 41 Jahre alten früheren Soldaten der britischen Rheinarmee stammt. Der Angeklagte war 1986 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hält an dem Vorwurf des Mordes und der Vergewaltigung fest.

Die Richter des Landgerichts Bielefeld hatten es in erster Instanz als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Juni 1985 die Frau nachts auf dem Heimweg vergewaltigt und anschließend erwürgt habe. Sie verurteilten ihn wegen versuchter Vergewaltigung und wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung. Die Teilstrafe von dreieinhalb Jahren wegen der versuchten Vergewaltigung bleibt rechtskräftig. Bezüglich des Mordes und der Vergewaltigung wird das Verfahren neu aufgerollt.

Am ersten Verhandlungtag erklärte der Angeklagte vor der 11. Großen Strafkammer, er könne sich an die Geschehnisse in der Tatnacht alkoholbedingt nicht erinnern. Auch eine Zeugin gab an, sie hätte nur noch schwache Erinnerungen. Danach begleitete sie den Angeklagten und das spätere Opfer nach einem Diskobesuch zu Fuß. Nach wenigen Minuten habe sie sich an einer Straßenecke von beiden getrennt. Das Opfer war auf dem Gelände einer nahe gelegenen Grundschule vergewaltigt und erwürgt worden. Die Beweisführung in dem Verfahren ist auch erschwert, weil der Aufenthaltsort einiger Zeugen nicht mehr ermittelt werden kann.

Etwa achteinhalb Jahre war der gelernte Kraftfahrer bereits inhaftiert. Sollte er frei gesprochen werden, hätte er rund fünf Jahre zu Unrecht im Gefängnis gesessen. Dafür stünde ihm nach Auskunft eines Gerichtssprechers eine Entschädigung bis zu 18 000 Euro (rund 36 000 Mark) zu. Das Sperma war auf Betreiben der Verteidigung vom Rechtsmedizinischen Institut der Universität Münster genetisch analysiert worden. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage angesetzt.

(RPO Archiv)
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