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Kostenlose Bürger-Tests, Digitale Krankschreibung Was sich im Oktober alles ändert

Berlin · Im Oktober ändern sich für die Bürger in Deutschland so einige Dinge. Neben den kostenlosen Bürgertests und neuen digitalten Krankschreibungen gibt es unter anderem Neuerungen an den Tankstellen und eine härtere Gangart in der Stalking-Gesetzgebung. Eine Übersicht.

 Der Bürgertest ist ab Oktober nur noch utner bestimmten Voraussetzungen kostenlos.

Der Bürgertest ist ab Oktober nur noch utner bestimmten Voraussetzungen kostenlos.

Foto: dpa/Robert Michael

Corona-Tests müssen künftig aus der eigenen Tasche bezahlt werden, die Krankschreibung wird digitalisiert und Tankstellen müssen einen Kostenvergleich verschiedener Antriebsarten aushängen - im Oktober gibt es in Deutschland wieder einige Neuerungen. Ein Überblick:

Corona-Tests nicht mehr kostenlos

Wer ab dem 11. Oktober ein Restaurant oder eine Veranstaltung besuchen, sich jedoch nicht impfen lassen will, der muss den dafür benötigten Corona-Test selber bezahlen. Wie teuer die Tests sein werden, ist noch nicht klar. Das kostenlose Angebot des Bürger-Tests jedenfalls entfällt zukünftig. Kostenlos bleiben die Tests aber für Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Dazu zählen beispielsweise Kinder unter zwölf Jahren. Für Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember.

Krankschreibung wird digitalisiert

Am 1. Oktober kommt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ärztinnen und Ärzte sind dann verpflichtet, Krankenkassen direkt und digital über eine Krankschreibung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu informieren. Die technische Umstellung soll bis zum Jahresende in allen Arztpraxen erfolgt sein. Zur Vorlage beim Arbeitgeber erhalten die Arbeitnehmer vorerst weiterhin eine vereinfachte Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Ausdruck. Ab dem 1. Juli 2022 soll auch die digitalisiert werden.

Inkassogebühren werden gesenkt

Ab dem 1. Oktober werden Schuldner besser vor zu hohen Inkassogebühren geschützt. Die derzeitigen Gebühren seien im Verhältnis zum Aufwand und den zugrunde liegenden Forderungen häufig zu hoch, erklärt die Bundesregierung. Künftig gilt ein Gebührensatz von 0,5, wenn Forderungen nach einem ersten Mahnschreiben beglichen werden. Aktuell liegt der durchschnittliche Satz bei dem 1,1-Fachen. Im Schnitt sollen mit der Reform die Inkassogebühren um etwa 20 Prozent abgesenkt werden.

Besserer Schutz bei Verbraucherverträgen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser vor ungewollten Verlängerungen ihrer Verträge geschützt werden. Vergessen sie eine Kündigung, sollen sich Verträge nicht einfach um ein volles Jahr verlängern, sondern eine monatliche Kündigung soll möglich sein. Für den Abschluss von Strom- und Gasverträgen ist künftig außerdem die Schriftform nötig, eine Absprache am Telefon reicht nicht mehr aus. Verträge sollen außerdem mit einem einfachen Klick online kündbar sein.

Tankstellen müssen Preisvergleich aushängen

Größere Tankstellen mit mehr als sechs Zapfsäulen müssen künftig einen Preisvergleich verschiedener Antriebsarten aushängen. Für Verbraucher soll so einfacher ersichtlich werden, wie viel eine Fahrt von 100 Kilometern mit verschiedenen Antriebsarten kostet. Verbraucher sollen so für neue Antriebsarten sensibilisiert werden, wie das Wirtschaftsministerium erklärt.

Strengere Regeln für soziale Netzwerke

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem Hass und Hetze im Internet bekämpft werden soll, wird ab Oktober durch ein Gegendarstellungsverfahren erweitert. Nutzerinnen und Nutzer sollen sich auch außergerichtlich gegen eine Löschung ihrer Beiträge wehren und eine individuelle Begründung für die Löschung einfordern können.

Härteres Vorgehen gegen Stalker

Ab dem 1. Oktober wird die Beweislast bei Stalking abgesenkt. Künftig reicht es für ein Strafverfahren aus, wenn Betroffene "wiederholt" belästigt werden und deren Leben dadurch "nicht unerheblich" beeinträchtigt wird. Die maximale Freiheitsstrafe wird außerdem von drei Jahren Gefängnis auf fünf erhöht. Auch Stalking im Internet steht ab Oktober ausdrücklich unter Strafe.

Kronzeugenregelung in der Dopingbekämpfung

Sportler, die bei der Aufklärung von Dopingvorwürfen eng mit den Behörden zusammenarbeiten, sollen eine niedrigere Strafe oder sogar Straffreiheit erhalten. Ziel der Regelung ist es laut Bundesinnenministerium, einen Anreiz für Täter zu schaffen, Informationen über dopende Sportlerinnen und Sportler sowie Hintermänner und kriminelle Netzwerke zu liefern.

(th/AFP)
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