Verunglimpfung von Nazi-Opfern NPD-Bundesvize Pastörs verurteilt

Schwerin · Der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Udo Pastörs ist am Donnerstag zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Schwerin sah es als erwiesen an, dass er die Opfer der Nazi-Diktatur verunglimpft und verleumdet hat.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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Vor etwa zweieinhalb Jahren hatte Pastörs im Schweriner Landtag eine Holocaust-Gedenkveranstaltung als "einseitigen Schuldkult" und "Betroffenheitstheater" bezeichnet. Aus Sicht der Anklage hat er damit die Opfer beschimpft und verächtlich gemacht. Zudem seien die Überlebenden verleumdet worden.

Mit dem Strafmaß schloss sich das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, der NPD-Abgeordnete habe den politischen Gegner angegriffen und dessen Motive für die Gedenkveranstaltung infrage gestellt. Pastörs hatte in seiner Rede auch von einer "Auschwitzprojektion" und einem "Sieg der Lüge über die Wahrheit" gesprochen.

(APD)
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