NPD-Politiker vor Gericht Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe für Pastörs

Schwerin · Im Verleumdungsprozess gegen den Chef der NPD-Landtagsfraktion in Schwerin, Udo Pastörs, hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung gefordert. Zudem solle er 6000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen, verlangte der Anklagevertreter am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht. Die Verteidigung will einen Freispruch.

 Wenn es nach dem Staatsanwalt geht, soll Udo Pastörs eine Bewährungsstrafe erhalten.

Wenn es nach dem Staatsanwalt geht, soll Udo Pastörs eine Bewährungsstrafe erhalten.

Foto: dpa, Jens Büttner

In einer Landtagsrede im Januar 2010 hatte Pastörs von einer "Auschwitzprojektion" der Demokraten und einem "Sieg der Lüge über die Wahrheit" gesprochen. Anteilnahme am Leid der Opfer hatte er als "Betroffenheitstheater" und "Schuldkult" bezeichnet. Das ging aus einem Video-Mitschnitt hervor, der vor Gericht gezeigt wurde. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Verleumdung und eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Urteil soll am 16. August gesprochen werden. Pastörs hatte das Verfahren zu Prozessbeginn "illegal" genannt.

Pastörs Verteidiger, sein Fraktionskollege Michael Andrejewski, erklärte, sein Mandant sei durch die sogenannte Indemnität geschützt. Demnach dürfen Mitglieder von Landtagen, Bundestag oder Bundesversammlung zum Schutz der freien Meinungsäußerung nicht wegen Aussagen im Parlament gerichtlich belangt werden. "Verleumderische Beleidigungen" sind aber ausdrücklich von der Straffreiheit ausgenommen.

Pastörs war 2010 vom Landgericht Saarbrücken wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)
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