Bundestagsverwaltung verliert vor Gericht NPD stehen knapp 50.000 Euro zu

Berlin · Die Bundestagsverwaltung muss der NPD 49.333 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung auszahlen. Einer entsprechenden Klage der rechtsextremen Partei gab am Donnerstag das Verwaltungsgericht Berlin statt.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hatte das Geld zurückbehalten, weil sie es mit einer Rückforderung an die Deutsche Volksunion (DVU) verrechnen wollte.

Dabei machte die Bundestagsverwaltung vergeblich geltend, die NPD müsse als Rechtsnachfolgerin der DVU haften - dies ergebe sich aus dem Verschmelzungsvertrag beider Parteien vom Dezember 2010. (Az. 2 K 26.12)

Das Gericht entschied dagegen, die NPD hafte nicht für Schulden der DVU aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Hinsichtlich der rechtlichen Regelungen zur Parteienfinanzierung habe keine Verschmelzung der beiden Parteien stattgefunden.

Die Rückforderung, die die Bundestagsverwaltung 2011 wegen zu viel gezahlter Abschlagszahlungen gegen die "DVU in Liquidation" festgesetzt hatte, müsse auch gegenüber der "DVU in Liquidation" durchgesetzt werden. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

(AFP)
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