Nach Unglücksfall auf Segelschulschiff Kommission angeblich gegen Rückkehr des Gorch-Fock-Kapitäns

Flensburg (RPO). Eine interne Kommission der Marine zum tödlichen Unfall einer Kadettin auf dem Segelschulschiff Gorch Fock hat nach einem Medienbericht empfohlen, den suspendierten Kapitän Norbert Schatz nicht wieder auf seinen Posten zurückkehren zu lassen.

Die "Gorch Fock" legt in Kiel an
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Dies sei das Ergebnis von Beratungen der sogenannten Havariekommission, die in Kronshagen bei Kiel getagt hatte, meldete der NDR am Mittwoch. Auch die Zeitung "Die Welt" berichtet darüber. Ein Marinesprecher wollte sich zu dem Bericht nicht äußern. Die Havariekommission werde ihren Abschlussbericht "so schnell wie möglich" an Marine-Inspekteur Axel Schimpf weiterleiten, sagte der Sprecher des Flottenkommandos in Flensburg. Dieser werde die Entscheidungen treffen. Bis dahin gebe die Marine keine Einzelheiten aus dem Bericht heraus.

Die 25-jährige Offiziersanwärterin war im vergangenen November bei einer Segelübung von einem Mast in den Tod gestürzt. Der Fall löste eine heftige Debatte um die Zustände auf dem Schiff aus. Dabei wurde der Vorwurf laut, Ausbilder hätten massiv Druck auf die Kadetten ausgeübt. Die Ausbildung auf der Gorch Fock ruht seitdem. Kapitän Schatz war von dem damaligen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) kurz nach dem Unfall vorläufig von seinem Posten abberufen und versetzt worden.

Die Marine hatte angekündigt, bis Anfang Juli über Konsequenzen aus dem Fall und die Zukunft der Offiziersausbildung auf der Gorck Fock zu entscheiden. Der Bericht der Havariekommission soll dafür eine Grundlage liefern. Solche Kommissionen sind interne Untersuchungsgremien der Marine, die Ursachen für Unfälle und Unglücke ermitteln sowie Verbesserungen vorschlagen sollen.

Die wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung geführten strafrechtlichen Ermittlungen zum Unfalltod der Kadettin hatte die zuständige Staatsanwaltschaft in Kiel vor rund zwei Wochen eingestellt. Sie fand nach eigenen Angaben keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der Schiffsführung, von Besatzungsmitgliedern oder sonstigen Mitgliedern der Marine. Der Vorwurf, es sei unverhältnismäßiger Druck auf die Soldatin ausgeübt worden, ließ sich den Ermittlungen der Anklagebehörde zufolge nicht erhärten.

(AFP/das)
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