17-Jährige Tochter vor 15 Jahren erwürgt "Ehrenmordprozess": Vater muss ins Gefängnis

Bonn (RPO). Einen syrischer Familienvater hat das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Totschlags verurteilt. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann vor 15 Jahren seine 17-jährige Tochter im Schlaf erwürgte, weil er mit deren westlichen Lebenswandel nicht einverstanden war.

Die Strafkammer sah es am Montag als erwiesen an, dass der Mann seine Tochter 1993 im Schlaf erwürgt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, die junge Frau auf Grund ihres westlichen Lebenswandels getötet zu haben.

Wegen dieses "Ehrenmordes" hatte die Anklagebehörde eine lebenslange Haft gefordert. Der 66-Jährige hatte die Tat während des Prozesses eingeräumt, erklärte jedoch, im Affekt gehandelt zu haben. Die Tochter soll damit geprahlt haben, freiwillig als Prostituierte zu arbeiten. Ein ebenfalls mitangeklagter Cousin, der bei der Beseitigung der Toten geholfen haben soll, wurde freigesprochen. Die Leiche der 17-Jährigen ist bis heute verschwunden.

Auf die Spur der Tat kamen die Ermittler erst durch die Aussage der Schwester der Getöteten. Aus Angst um ihr Leben habe sie zuvor jahrelang geschwiegen, erklärte sie. Die 35-Jährige wurde für ihre Aussage über eine Videokonferenz zugeschaltet. Sie habe seit Jahren keinen Kontakt mit der Familie, und diese wisse nicht, wie sie aussehe, hieß es. Sie wurde daher bei der Vernehmung mit einer Perücke unkenntlich gemacht.

(ap)
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