Wüppesahl-Prozess Ehemaliger Bundestagsabgeordneter muss ins Gefängnis

Hamburg (rpo). Der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Kripobeamte Thomas Wüppesahl ist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige einen Raubmord geplant und versucht hatte, eine Schusswaffe zu erwerben.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte Wüppesahl einen Geldboten in Berlin überfallen, den Mann erschießen und ihm dann mit einem Fleischerbeil den Arm abhacken wollen, um an einen fest geketteten Geldkoffer zu kommen.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft. Der ehemalige Sprecher der Arbeitsgemeinschaft kritischer Polizisten musste sich seit dem 4. März vor Gericht verantworten.

Wüppesahl hatte im Prozess erklärt, er habe die Tat nur zum Schein geplant, um dadurch Missstände bei der Polizei aufzudecken und einen aus seiner Sicht auf ihn angesetzten verdeckten Ermittler zu überführen. Zudem sollte damit jahrelanges Mobbing gegen ihn bewiesen werden.

Wüppesahl war von 1987 bis 1990 zunächst Bundestagsabgeordneter der Grünen und danach fraktionsloser Parlamentarier.

(ap)
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