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Zehn Jahre nach dem Unglück Heute Urteil zum Concorde-Absturz

Berlin/Düsseldorf (RP). Ein Pariser Strafgericht will am Montag die Schuldfrage zum Absturz des Überschall-Jets klären, bei dem 113 Menschen umkamen, darunter 97 Deutsche. Zehn Jahre quälender Suche nach der Wahrheit finden ihr Ende.

Concorde: Der letzte Flug im Jahre 2003
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Letzter Flug der Concorde

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Foto: dpa/Uli Deck

Es ist das dramatischste Unglück in der Geschichte der europäischen Zivilluftfahrt: Am 25. Juli 2000 stürzte eine Concorde der Fluggesellschaft Air France nur anderthalb Minuten nach dem Start auf ein Hotel im Pariser Vorort Gonesse und explodierte. Alle Passagiere, darunter 97 Deutsche, die Besatzung und vier Hotelangestellte, waren sofort tot. Allein 13 der Todesopfer stammten aus Mönchengladbach. Mehr als zehn Jahre danach urteilt an diesem Montag ein Pariser Strafgericht über die Schuldfrage.

Gegen insgesamt fünf Angeklagte war der Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben worden. Die Pariser Staatsanwaltschaft glaubt, dass ein Metallteil, das eine Maschine der US-Airline Continental auf der Startbahn verloren hatte, das Unglück auslöste. Laut Untersuchungsbericht zerfetzte die Lamelle aus Titan wenig später beim Start der Concorde einen der Reifen. Hochgeschleuderte Kautschuk-Brocken durchschlugen einen Treibstofftank in der Tragfläche des Jets, das auslaufende Kerosin entzündete sich sofort.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafzahlung von 175.000 Euro für Continental Airlines sowie eine 18-monatige Bewährungsstrafe für einen ihrer Mechaniker und dessen Vorgesetzten gefordert. Der heute 80-jährige Chefingenieur der Concorde soll mit zwei Jahren auf Bewährung dafür bestraft werden, dass er in seinen 16 Jahren beim Concorde-Hersteller Aérospatiale nichts gegen die bekannten Probleme an Reifen und Treibstofftank des Flugzeugs unternommen hatte. Für einen weiteren Aérospatiale-Mitarbeiter und den früheren Direktor der französischen Luftfahrtbehörde plädierte die Anklage dagegen auf Freispruch. Als Nebenkläger traten neben der Air France einige Hinterbliebene auf. Angehörige der deutschen Opfer gehörten nicht dazu. Sie hatten sich kurz nach der Katastrophe mit Air France und deren Versicherungen auf hohe finanzielle Entschädigungen geeinigt. Das Urteil hat für die meisten von ihnen daher nur noch symbolische Bedeutung.

"Das Strafverfahren wird keine neuen Erkenntnisse über die genaue Ursache der Katastrophe bringen", glaubt auch der Mönchengladbacher Anwalt Christof Wellens, dessen Kanzlei 25 deutsche Opferfamilien bei den Entschädigungsverhandlungen vertreten hatte. Die Untersuchung des Absturzes habe "bedenklich lange gedauert", kritisierte seinerseits der Mönchengladbacher CDU-Abgeordnete und Vize-Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Günter Krings. Die Hinterbliebenen hätten einen Anspruch darauf, "dass die Verantwortung für das Unglück lückenlos aufgeklärt wird". Ähnlich äußerte sich der Verkehrsexperte und stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Patrick Döring: "Die damals Verantwortlichen müssen ein Eigeninteresse daran haben, alles für die Aufarbeitung zu tun."

Jean-Pierre Blazy, Bürgermeister des Absturzortes Gonesse, fürchtet allerdings, dass das Gericht alle Angeklagten freispricht: "Am Ende ist dann mal wieder niemand verantwortlich."

(RP)
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