Rommerskirchen Lärmschutz für B59n abgelehnt

Rommerskirchen · Einen Lärmschutzwall zugunsten des Rommerskirchener Ortskerns wird es wohl nicht geben. Der Landesbetrieb Straßenbau sieht hierfür keine Notwendigkeit, der Gemeinde wären die Kosten zu hoch.

 In Höhe des Ortseingangs bilden zumindest Erdwälle einen gewissen Lärmschutz an der B59n. Einen zusätzlichen Lärmschutz wird es nicht geben.

In Höhe des Ortseingangs bilden zumindest Erdwälle einen gewissen Lärmschutz an der B59n. Einen zusätzlichen Lärmschutz wird es nicht geben.

Foto: M. Reuter

Erdanschüttungen, um den Verkehrslärm der Umgehungsstraße B 59n zu dämpfen, gibt es vor Vanikum und unweit der Aral-Tankstelle, wo der "Schutzwall" auf Kosten der Gemeinde errichtet wurde. Damit soll es indes auch sein Bewenden haben. Weitere Lärmschutzmaßnahmen sind nach den Worten von Carsten Friedrich vom Planungsamts der Gemeinde nämlich nicht geplant.

Was nicht allen Politikern gefällt: Warum es nun doch keinen Lärmschutz in Richtung Rommerskirchen geben soll, fragt etwa Hubert Pane (CDU), für den das stattdessen geplante "Straßenbegleitgrün" demgegenüber wesentlich unwichtiger erscheint. Die Antwort hat zwei Seiten, wobei deren eine den Landesbetrieb Straßenbau betrifft, die andere die Gemeinde.

Der Landesbetrieb sieht keine Notwendigkeit für weiteren Lärmschutz, sind doch Carsten Friedrich zufolge "rechtlich alle Werte unterschritten." Hinzu komme, dass "wohl großer Lärm reduziert werden kann, aber irgendwann lässt er sich nicht weiter senken, oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand", so Friedrich.

Auf eigene Kosten investiert

Eine Auskunft, die nicht allein bei der CDU wenig Begeisterung auslöst: Michael Schauwinhold (UWG) zufolge "ist jede Geräuschminderung eine angenehme Sache" und so sollten entsprechende Versuche nicht einfach aufgegeben werden. Womit die Gemeinde ins Spiel käme, die ja schon einmal auf eigene Kosten in den Lärmschutz investiert hat. Die Kosten deutlich gemildert hat bei der Errichtung des Schutzwalls am Rommerskirchener Ortseingang die Tatsache, dass hier bei den Bauarbeiten für die Umgehungsstraße angefallenes Erdreich verwendet werden konnte. Auf derartiges "Aushubmaterial" wollte die Gemeinde eigentlich auch bei einem zusätzlichen Lärmschutz setzen, so Bürgermeister Albert Glöckner.

Das wird allerdings diesmal nicht zur Verfügung stehen, denn ursprünglich hatten die Verantwortlichen zu diesem Zweck das bei der geplanten Fortführung der B 59n um Sinsteden herum anfallende Erdreich im Blick, da die Kosten für einen weiteren Lärmschutzwall ihnen ansonsten offensichtlich allzu hoch wären. Der Bau der Sinstedener Umgehung hätte sich den ursprünglichen Erwartungen zufolge mehr oder weniger nahtlos an die im Mai 2009 erfolgte Fertigstellung des ersten Teilabschnitts anschließen sollen. Eine Hoffnung, die sich inzwischen zerschlagen hat, da mit dem Bau des zweiten Teilstücks der Umgehungsstraße frühestens 2014 oder 2015 zu rechnen ist.

(NGZ)
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