Sonsbeck Haft- und Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Sonsbeck · Das Rheinberger Amtsgericht hat einen Mann aus Sonsbeck wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. D

er Niederländer hatte zugegeben, ein Video, das den Holocaust leugnet, für andere im Internet zugänglich gemacht zu haben.

Der 38-Jährige argumentierte vor Gericht, er habe den Film in den Niederlanden heruntergeladen. Dort sei das nicht strafbar. Dass durch ihn auch Nutzer aus Deutschland auf den hier nicht zugänglichen Film Zugriff hätten, darüber habe er sich keine Gedanken gemacht. In Holland sei das auch nicht strafbar. Die Verantwortung liege bei den Anbietern", sagte er. Außerdem glaube er schon, dass es während des Nationalsozialismus' Verbrechen gegeben habe. Die Aussagen des Videos zu den Verbrechen finde er jedenfalls zweifelhaft.

In dem Video, das das Gericht während der Verhandlung abspielte, schildert zunächst ein Zeitzeuge die von ihm beobachteten Verbrechen. Dann erklärt der Sprecher anhand vermeintlicher Fakten, warum er die Aussage des Zeitzeugen als widerlegt ansieht.

Der Angeklagte hatte im Internet Menschen zur Diskussion aufgefordert. Eine Leserin aus Zwickau hatte den Mann gebeten, den Film zu entfernen. "Du beschmutzt das Andenken dieser unschuldigen Menschen. Es macht mich fassungslos!" hatte sie kommentiert. Als Antwort erhielt sie, dass es ein Recht auf Meinungsfreiheit gebe, jede habe das Recht, diese Ereignisse anzuzweifeln. Weil der Sonsbecker nicht einsichtig war, erstattete die Frau Anzeige.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, er habe die Gefühle anderer nicht verletzen wollen. Darüber hinaus leugnete er, die Kommentare selber geschrieben zu haben. Zahlreiche Bekannte hätten Zugriff auf seinen Computer gehabt. Eine Zeit lang habe er den Zugang sogar mit seinem Nachbarn geteilt. Diese Personen, die er allerdings jetzt nicht mehr nennen könne, seien für die Kommentare verantwortlich. Das glaubte die Richterin nicht. Zu bestrafen sei der Mann allerdings auch, wenn er lediglich das Video zugänglich machte, ohne die Kommentare geschrieben zu haben.

(bil)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort