Remscheid Missbrauch – Trainer verurteilt

Remscheid · Ein Handballtrainer der HG Remscheid ist zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Sie ist auf Bewährung ausgesetzt. Er hatte den sexuellen Missbrauch an zwei jungen Spielerinnen gestanden.

 Richter Uwe Intorf.

Richter Uwe Intorf.

Zu zwei Jahren Gefängnis wegen sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen in sieben Fällen, davon fünfmal an einem Kind, verurteilte das Amtsgericht Remscheid gestern einen 28 Jahre alten Handballtrainer der Handballspielegemeinschaft (HG) Remscheid.

"Ich schäme mich"

Der Angeklagte war in vollem Maße geständig. Er ließ durch seinen Rechtsanwalt Erwin Rittich, zugleich Vorsitzender der Lenneper Turngemeinde, mitteilen, dass er die alleinige Schuld auf sich nehme. Die zwei Mädchen waren zur Tatzeit 13 und 15 Jahre alt und spielten Handball unter der Trainingsleitung des Angeklagten.

Wie die Taten ans Tageslicht gekommen waren, wurde im Gerichtssaal nicht erörtert. Der Mann entschuldigte sich bei dem anwesenden älteren Opfer, inzwischen 16 Jahre alt: "Ich schäme mich dafür." Während der sexuellen Übergriffe war es nicht zum Geschlechtsverkehr mit dem Opfer gekommen.

Der Angeklagte habe die sexuelle Unerfahrenheit der Mädchen ausgenutzt und ihr Vertrauen missbraucht, sagte der Staatsanwalt in seiner Anklage. Der bisherige Lebenslauf des Angeklagten wies keine Vorstrafen aus; er genoss aufgrund seines Engagements im Verein einen hervorragenden Ruf. Er war nach eigenen Angaben "Mädchenkoordinator" im Verein.

Wenn die Eltern der jungen Handballspielerinnen verhindert waren, ihre Töchter vom Training abzuholen, fuhr er sie nach Hause. Dabei war es zu den sexuellen Handlungen gekommen. Das ältere der beiden Opfer, kurz vom Gericht befragt, sah in seinem ehemaligen Trainer einen "Straftäter". Das Mädchen befindet sich in psychologischer Behandlung.

Die zweijährige Gefängnisstrafe setzte das Gericht nach eingehender Beratung für drei Jahre zur Bewährung aus. Im Raume hätten durchaus zwei Jahre und drei Monate Haft gestanden – dann wäre eine Aussetzung zur Bewährung unmöglich geworden, sagt der Vorsitzende Richter Uwe Intorf.

Dem Angeklagten hielt das Gericht zugute, dass er nicht vorbestraft sei, sämtliche Verbindungen zum Verein durch Wegzug abgebrochen und den Mädchen durch seine Schuldanerkennung weitere Befragungen durch das Gericht erspart hatte. Intorf appellierte an alle Eltern, sich um ihre Kinder zu kümmern. Es reiche nicht aus, den Betreuern in den Vereinen zu vertrauen. Auch honorig erscheinende Personen könnten solche Taten begehen. Eltern sollten das Gespräch mit ihren Kindern suchen.

Bestandteil der Bewährungsauflage ist die Zahlung von Schmerzensgeld an die Eltern der Mädchen und die umgehende Aufnahme einer Sexualtherapie. Das Urteil ist rechtskräftig.

(begei)
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