Urteil in Düsseldorf Mädchen im Beichtstuhl missbraucht - Haft für 63-Jährigen

Düsseldorf · Ein 63-Jähriger muss ein Jahr und vier Monate in Haft, weil er eine 14-Jährige in einer Neusser Kirche missbraucht hat. Täter und Opfer hatten sich im Internet kennengelernt.

Das Landgericht in Düsseldorf. (Symbolfoto)

Das Landgericht in Düsseldorf. (Symbolfoto)

Foto: dpa

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den vorbestraften Sexualverbrecher am Freitag zu einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung. Dass der Mann das Mädchen auch vergewaltigt hat, wovon die Anklage ausging, ließ sich dem Gericht zufolge nicht beweisen.

Die Tat hatte sich Anfang Mai 2014 ereignet. Täter und Opfer hatten sich zuvor über die Internetplattform "Knuddels" kennengelernt. Laut Anklage soll der damals 60-Jährige der Schülerin unsittliche Bilder geschickt und sie um ähnliche Fotos gebeten haben.

Trotz Warnungen von Freundinnen verabredete sich die 14-Jährige mit dem älteren Mann in der Neusser Innenstadt. Sie soll dann vorgeschlagen haben, in die Marienkirche zu gehen. Dort hatte sie der Angeklagte dann laut Urteil in den Beichtstuhl gezerrt.

Täter bereits verurteilt

Der Mann ist vorbestraft. Im Februar 2012 hatte ihn das Amtsgericht Mettmann wegen sechsfachen Missbrauchs von Kindern zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Weil er mit der Tat im Beichtstuhl gegen die Bewährung verstieß, hatte er die erste Strafe bereits absitzen müssen.

Der Missbrauch kam erst ans Licht, als der Vater des Mädchens den Chatverlauf seiner Tochter mit dem älteren Mann entdeckte und Anzeige erstattete. Die 14-Jährige hatte die Tat aus Scham verschweigen wollen.

(sef/lnw)
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