Xanten Missbrauch: Bewährung bleibt

Xanten · Im Fall des sexuellen Missbrauchs an einem Schüler aus Xanten in mindestens drei Fällen bleibt das Urteil gegen einen 41 Jahre alten Angeklagten rechtskräftig. Der Berufsschullehrer aus Kamp-Lintfort hatte gegen die einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung Berufung eingelegt. Die wurde jetzt von der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve verworfen. Bereits am 14. November war der Kamp-Lintforter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige im minderschweren Fall und unerlaubten Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu der Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zwei der drei Vorwürfe räumte der Angeklagte ein, den sexuellen Missbrauch an seinem ehemaligen Nachhilfeschüler in mindestens drei Fällen bestritt er allerdings.

Im Fall des sexuellen Missbrauchs an einem Schüler aus Xanten in mindestens drei Fällen bleibt das Urteil gegen einen 41 Jahre alten Angeklagten rechtskräftig.

Der Berufsschullehrer aus Kamp-Lintfort hatte gegen die einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung Berufung eingelegt. Die wurde jetzt von der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve verworfen. Bereits am 14. November war der Kamp-Lintforter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige im minderschweren Fall und unerlaubten Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu der Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zwei der drei Vorwürfe räumte der Angeklagte ein, den sexuellen Missbrauch an seinem ehemaligen Nachhilfeschüler in mindestens drei Fällen bestritt er allerdings.

Fest steht: Von 2013 bis 2015 hatte der 41-Jährige dem Schüler aus Xanten, der damals gerade zum Gymnasium gewechselt war, Nachhilfeunterricht gegeben.

Laut der Zeugenaussage des heute 15-Jährigen habe der Angeklagte ihn immer wieder aufgefordert, sich auf seinen Schoß zu setzen. Als der Junge dem Folge leistete, habe der Nachhilfelehrer begonnen, ihn unter der Kleidung am Rücken zu massieren. Mindestens drei Mal sei es dabei auch zum Streicheln am Gesäß gekommen. Das Gericht hatte keine Zweifel und befand die Aussage des Jungen für glaubwürdig.

(RP)
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