Neuss Flughafen: Stadt äußert Bedenken

Neuss · Die Lärmbelästigung der Neusser werde in Gutachten nicht thematisiert.

 Der Flughafen will mit mehr Flugbewegungen wachsen.

Der Flughafen will mit mehr Flugbewegungen wachsen.

Foto: A. Endermann

Es wäre falsch zu behaupten, die Stadt würde den Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH auf Kapazitätserweiterung ohne Murren durchwinken. In der jetzt eingereichten schriftlichen Stellungnahme an die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde äußert die Verwaltung Bedenken an der geplanten Maßnahme.

Zwar sei die geplante Erweiterung aus wirtschaftlicher Sicht ausdrücklich zu begrüßen, heißt es darin. Der Rat spricht sich jedoch nicht nur gegen eine generelle Erhöhung der Flugbewegungen aus, sondern auch für eine Beschränkung der Flugbewegungen in den Nachtzeiten und den frühen Morgenstunden, um die Anwohner - insbesondere im Neusser Norden - nicht durch zusätzlichen Fluglärm zu belasten.

Im Februar vergangenen Jahres hatte der Flughafen beim Landesverkehrsministerium den Antrag gestellt, die Anzahl der Flugbewegungen in der Stunde von höchstens 47 auf bis zu 60 zu erhöhen und die Nordbahn vor allem in der Hauptreisezeit des Sommers flexibler nutzen zu können.

Laut Verwaltung werde die deutliche Zunahme der Lärmbelästigung für die Neusser Bürger in der im Antrag beiliegenden lärmmedizinischen Stellungnahme nicht thematisiert. Hinsichtlich einer sachgerechten Abwägung sei die Erklärung nicht verwendbar.

Darüber hinaus fehle es an einem eindeutigen Sicherheitstestat der Deutschen Flugsicherung GmbH hinsichtlich der sicheren Abwicklung des Flugverkehrs im Rahmen der geplanten Betriebsänderung.

Auch zum "Ansparen" nicht genutzter, jedoch angemeldeter Slots auf der Nordbahn äußert sich die Verwaltung kritisch. Dies führe technisch zu einer dauerhaften Maximalausnutzung der Nordbahn und laut schalltechnischem Gutachten somit zu einem stärkeren Fluglärm-Anstieg im nördlichen Bereich im Vergleich zum südlichen. Die flexible Nutzung der Nordbahn sei zwar wünschenswert, die angesparten Slots sollten jedoch bereits nach maximal zehn Tagen verfallen und ausschließlich zum Abbau von Verspätungen genutzt werden.

(jasi)
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