Neuss 18 Monate Haft für Drogenbesitz

Neuss · Das Neusser Amtsgericht hat gegen einen jungen Drogendealer aus Reuschenberg durchgegriffen und den 20-Jährigen für anderthalb Jahre ins Jugendgefängnis geschickt. Der Gelegenheitsarbeiter, der nach seiner Festnahme im April für Schlagzeilen gesorgt hatte (NGZ berichtete), hatte im Prozess die Vorwürfe zwar weitestgehend abgestritten, wurde aber durch Zeugenaussagen überführt.

Zum Verhängnis wurde dem jungen Reuschenberger vor allem sein wenig glaubwürdiges Aussageverhalten. Die Vorwürfe der Zeugen seien erfunden und erlogen, gab der 20-Jährige zu Protokoll - obwohl alle äußeren Umstände gegen ihn sprachen. So hatte die Polizei nicht nur im Rahmen einer Telefonüberwachung eindeutige Gespräche mitgehört, sondern bei ihm auch Dealer-typische Utensilien wie eine Feinwaage, eine größere Summe Bargeld und einen Tresor gefüllt mit Marihuana gefunden.

"Sie haben fünf Straftaten begangen, obwohl Sie unter Bewährung standen", meinte Richter Heiner Cöllen, "das ist kein Pappenstiel. Deshalb müssen Sie jetzt für anderthalb Jahre in Haft." Der Angeklagte hatte damit nicht gerechnet - die Staatsanwaltschaft hatte maximal 15 Monate Haft auf Bewährung beantragt, sein Verteidiger hielt gar eine Geldstrafe für ausreichend. Doch da hatte der Rechtsanwalt die Rechnung ohne das Schöffengericht gemacht. "Wir sehen das Geschehen hier nicht durch die rosarote Brille", so Richter Cöllen, "bei Ihnen liegen nach wie vor schädliche Neigungen vor."

Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass sich der Reuschenberger trotz Bewährung monatelang als Dealer betätigt hatte. Seine Festnahme hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil er erhebliche Vorwürfe gegen die Polizei erhoben hatte. Dieses Verfahren wurde eingestellt. Der Anwalt des Reuschenbergers hat dagegen Beschwerde eingelegt.

(mape)
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