Wesel Urteil in Kleve: Mehr als vier Jahre Haft für Drogendealer

Wesel · / Kreis Kleve Aufgrund von Drogengeschäften in Kleve, Goch und Emmerich verurteilte das Klever Landgericht einen gebürtigen Weseler (32) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Die 7. große Strafkammer befand den Angeklagten wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln für schuldig, weiterhin in neun Fällen wegen der Abgabe an Minderjährige und in vier Fällen wegen Handeltreibens.

Nach Darstellung der Kammer soll der Mann von Ende des Jahres 2015 bis zu seiner Festnahme im Frühjahr 2017 in Kleve und Emmerich Drogen verkauft haben, die er mindestens zweimal in größeren Mengen bei einem unbekannten Paar in Goch erworben hatte.

Bereits am ersten Prozesstag vor knapp drei Wochen hatten mehrere Zeugen den Angeklagten als Dealer belastet. Und auch jetzt, am zweiten Verhandlungstag, sagte ein ehemaliger Kunde aus. Der mittlerweile 18-jährige Klever schilderte, sich im wöchentlichen Rhythmus Cannabis beim Angeklagten in der Nähe des Klever Bahnhofs beschafft zu haben. Mit der Zeit sei eine Freundschaft zwischen ihm und dem 32-Jährigen entstanden. Man habe gar zeitweise in Kleve und zuletzt bis zur Wohnungsdurchsuchung in Emmerich zusammen gewohnt. Weiterhin schilderte der Zeuge, er habe aus Verbundenheit zum Angeklagten unentgeltlich einige Drogenauslieferungen für diesen durchgeführt.

Der Angeklagte selbst hatte während der Verhandlung nur einen geringen Teil der Vorwürfe eingeräumt. Die in seiner Wohnung sichergestellten Drogen - darunter knapp 50 Gramm Haschisch, 25 Gramm Heroin und 215 Ecstasy-Tabletten - seien zum Eigenkonsum bestimmt gewesen, erklärte er. Neben den Drogen sowie Streckmitteln, Feinwaagen und Verpackungsmaterial hatten die Beamten auch Waffen in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt. Darunter waren auch zwei griffbereite Baseballschläger, ein Elektroschocker und eine Schreckschusswaffe, woraus die Kammer das bewaffnete Handeltreiben ableitete.

Dass sie dabei von einem geringer zu bestrafenden minderschweren Fall ausging, habe sich keinesfalls aufgedrängt und sei unter Hinzunahme aller begünstigenden Faktoren gerade noch so möglich gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Christian Henckel. Die Verteidigung hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei bis zweieinhalb Jahren beantragt, die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und elf Monate Haft. Auf das letzte Wort verzichtete der Angeklagte vor der Urteilsverkündung. Stattdessen gestattete er sich einen empörten Zwischenruf, als der Vorsitzende die Dealertätigkeit des Angeklagten abschießend festhielt: "Wo soll denn dann das ganze Geld sein? Ich habe keins!"

(RP)
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