Neuss Wollny-Sohn akzeptiert Strafe wegen Drogenbesitzes

Neuss · Zwei Monate Bewährungsstrafe hatte das Amtsgericht Neuss im März gegen Patrick Wollny (25) verhängt - eins der insgesamt elf Kinder der TV-bekannten Großfamilie aus Neuss.

Laut Geständnis waren im September 2013 rund 13 Gramm Marihuana auf dem Wohnzimmertisch des jungen Mannes gefunden worden. Gegen die Verurteilung wegen Drogenbesitzes legte er zwar Berufung ein, über die gestern das Landgericht verhandeln wollte. Doch kurz vorher zog der Wollny-Sohn seinen Protest zurück, hat die Strafe damit doch akzeptiert.

Seit 2011 begleitet der Privatsender RTL II "Die Wollnys" und ihre Schicksale in einer Doku-Soap. Die Großfamilie wurde dadurch bundesweit bekannt, die vierte Staffel ist bereits ausgestrahlt. Eine der Rollen fiel auch Patrick Wollny zu, der im Mai erneut Vater geworden war. Kurz zuvor hatte das Neusser Amtsgericht den jungen Mann allerdings wegen des Drogenfundes auf seinem Wohnzimmertisch verurteilt. Berücksichtigt wurde dabei auch, dass er bereits neun Eintragungen im Vorstrafenregister angesammelt hatte, einige davon ebenfalls wegen Drogendelikten wie illegaler Einfuhr und unerlaubtem Verkauf. Ins Visier des Amtsgerichts geriet er zudem, weil eine Ex-Freundin seines Vaters behauptet hatte, Patrick habe Ende Februar 2013 private Fotos von ihr unerlaubt auf Facebook veröffentlicht.

Im Strafprozess um den erneuten Drogenkontakt hatte der 25-Jährige vor dem Neusser Amtsgericht dann ein Geständnis abgelegt. "Zum Eigenbedarf" habe er jene 13 Gramm Rauschgift im Herbst 2013 in seiner Wohnung gelagert, schilderte er. Da gegen ihn zuletzt bereits zwei Geldstrafen verhängt worden waren, eine wegen Drogeneinfuhr, verurteilte ihn das Neusser Gericht damals zu der kurzzeitigen Haftstrafe, die gleich aber zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dabei soll es jetzt bleiben. Denn nachdem der 25-Jährige seine Berufung kurz vor dem Landgerichtstermin zurückzog, gilt diese Strafe nun als rechtskräftig.

(wuk)
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