Nettetal Alkoholverbot keine Lösung

Nettetal · InVenlo gilt seit einem Jahr ein generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Die Stadt Kevelaer hat in ihren ordnungsbehördlichen Verordnungen Passagen verankert, die zum Beispiel die „Abhaltung von Trinkgelagen“ auf öffentlichen Verkehrsflächen verbieten. Pöbelnde Betrunkene will auch Straelen aus seinem Straßenbild entfernen. Der Rat hat dazu eine Ergänzung der Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beschlossen.

Nettetal sieht jedoch keinen Grund zum Handeln. Beigeordneter Schönfelder hat Recht, wenn er in Männern, die auf Bänken sitzen, keine unmittelbar drohende Gefahr sieht. Grundsätzlich hat jeder das Recht, sich aufzuhalten, wo er will. Einschränkungen treffen Regelungen wie das Jugendschutzgesetz oder die Vorschriften über die öffentliche Ordnung. Und die ist nicht dadurch gefährdet, dass jemand eine Bank besetzt. Ein generelles Alkoholverbot kann keine Lösung sein.

Dennoch empfinden eben manche Senioren den Lobbericher Park als „Angstraum“. Vielleicht könnten einige Dienstgänge der Polizeistreife im Park von beruhigender Wirkung sein und ein Gefühl von Sicherheit vermitteln.

(RP)
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