Mönchengladbach Prozess: Mann trat Freundin ins Gesicht

Mönchengladbach · "Ja, das war der größte Fehler, den ich je gemacht habe", gab der Angeklagte (30) vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht unumwunden zu. Die Staatsanwältin warf dem Hartz-IV-Empfänger, der zuvor noch nie auffällig geworden war, gefährliche Körperverletzung vor.

Bereitwillig schilderte der 30-Jährige, was er in jener Nacht zum 5. April vergangenen Jahres nach einem Altstadtbesuch seiner Freundin angetan hatte. "Schon auf dem Weg in meine Wohnung haben wir gestritten. Sie wollte mit zu mir. Aber ich hatte viel Alkohol getrunken und wollte allein sein", erinnerte sich der Mönchengladbacher.

Anschließend habe er einen Blackout gehabt. Laut Anklage soll er die Ex-Freundin geschlagen und ihr, als sie bereits am Boden lag, mit den Schuhen ins Gesicht getreten haben. Die 27-Jährige erlitt dabei einen Nasenbeinbruch und musste in der Folge stationär behandelt werden. Als die Richterin dem Angeklagten die entsprechenden Fotos vorhielt, beteuerte der 30-Jährige: "Ich will mich nicht rausreden. Ich würde das gerne rückgängig machen". Wenn er Alkohol trinke, werde er manchmal aggressiv, gab er bereitwillig zu.

Die Ex-Freundin hatte auf der Altstadt-Party ebenfalls Alkohol konsumiert. "Auf dem Heimweg bekamen wir Streit. Ich wollte zu ihm nach Hause. Das wollte er aber nicht", erinnerte sich die dunkelhaarige Frau jetzt im Gerichtssaal. In der Aprilnacht hatte der Angeklagte einen Alkoholpegel von 1,51 Promille. Nein, eine Berufsausbildung wolle er nicht mehr machen. Den Hauptschulabschluss habe er nachgeholt, so der arbeitslose Angeklagte. Aber er nehme jetzt Gitarrenunterricht.

Die Staatsanwältin forderte für den Mönchengladbacher eine Geldstrafe von 1800 Euro (in Form von 180 Tagessätzen zu je zehn Euro). Doch diesem Antrag schloss sich die Richterin nicht an. Sie verurteilte den 30-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Er muss die Strafe allerdings nicht verbüßen. Sie wurde für die nächsten drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er an das Opfer ein Schmerzensgeld von 550 Euro zahlen.

(RP)
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