Kreis Mettmann Mofas brauchen ab März neue, schwarze Kennzeichen

Kreis Mettmann · Mofa-, Moped- und Kleinkraftradfahrer benötigen ab dem 1. März neue Versicherungskennzeichen mit schwarzer Schrift. Die bisherigen grünen Kennzeichen verlieren dann ihre Gültigkeit. Mit den alten Schildern weiterzufahren ist kein Kavaliersdelikt. Fahrer ohne Haftpflichtversicherungsschutz machen sich strafbar. Ein neues Kennzeichen zu bekommen, ist dagegen einfach: Bei den meisten Versicherungen kann es auch online bestellt werden. "Eine Haftpflichtversicherung ist für Mofas gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt den Eigentümer und Fahrer eines Mofas sowie eventuelle Dritte vor den finanziellen Folgen, die zum Beispiel bei einem Unfall entstehen", sagt Lothar Simons, Bezirksdirektor der Barmenia Versicherungen Wuppertal. Empfehlenswert sind Haftpflichtversicherungen mit einer hohen pauschalen Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mit Beiträgen zwischen 50 und 60 Euro sind Mofafahrer ein ganzes Jahr abgesichert. Wer später in die Saison startet, zahlt entsprechend weniger.

Doch was passiert, wenn der besonders hochwertige und liebevoll ausgestattete fahrbare Untersatz beschädigt wird? Viele Versicherer bieten dafür zusätzliche Teilkaskoversicherungen an. Sie decken Schäden am Fahrzeug wie durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Glasbruch, Wild, Hagel, Überschwemmung sowie Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss ab. Mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro ist eine solche Teilkaskoversicherung schon ab etwa 50 Euro im Jahr zu haben.

Das neue Kennzeichen brauchen nicht nur alle Mopeds und Roller, sondern alle Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, informiert die Polizei. Darunter fallen zusätzlich aber auch alle Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1. März 1992 versichert waren.

Genauso betroffen sind Quads, Segways und Trikes, Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h, Fahrräder mit Hilfsmotor, Elektro-Roller mit Betriebserlaubnis, motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse.

(pc)
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