Postskriptum Die Woche In Der Stadt Offene Fragen zu Jubi und Wohnungsbau

Mettmann · Die SPD will eine schnelle Überplanung des Jubi. Außerdem soll es bei Neubaugebieten eine Verpflichtung für sozialen Wohnungsbau geben. Doch es gibt Hemmnisse.

Keine Frage: Der Jubiläumsplatz ist ein Sorgenkind der Kreisstadt. Tristesse pur. Die Pflasterwüste ist kein Hingucker. Hinzu kommt, dass die Ellipse immer noch leer steht und kein Anziehungspunkt ist. Doch es gibt Hoffnung: Der Bauverein als Bauherr hat einen Interessenten, der in dem ehemaligen Café eine Gastronomie eröffnen will. Doch vorher muss die Stadt auf ein Sonderkündigungsrecht verzichten. Sie hat mit dem MBV ein Erbaurechtsvertrag geschlossen, der 2018 gekündigt werden kann. Das Problem: Wenn Bauverein und neuer Mieter investieren, dann muss sichergestellt sein, dass die Stadt nicht herkommt und die Ellipse plattmacht, weil sie einer Neugestaltung des Jubi im Wege steht.

Die SPD setzt sich für eine schnelle Neuplanung des Jubi ein. Ein Planungsbüro soll beauftragt werden, ein Werkstattverfahren für die Platzgestaltung vorzubreiten. Dieser Antrag wurde im Planungsausschuss abgelehnt. Begründung: Es gab bereits Vorschläge von Bürgern zur Neugestaltung des Jubi. Die werden jetzt auf ihre Realisierungschance geprüft. Hintergrund des SPD-Antrages ist aber: Wenn die Schwarzbachstraße wieder dicht gemacht wird, dann sieht die SPD die Gefahr, dass es Proteste aus der Bevölkerung hageln wird. Denn: Ohne eine Aufwertung des Jubi macht eine Sperrung keinen Sinn. Erst wenn eine neue Aufenthaltsqualität auf dem Jubiläumsplatz und eine enge städtebauliche Verbindung (neue Platzgestaltung) zwischen Innenstadt und Neanderthal-Passage existiert, dann verstehen die Menschen, dass ein reger Autoverkehr hier stören würde. Wenn alles so bleibt, wie es jetzt ist, gibt's Widerstände. Das Ansinnen der SPD künftig mehr preiswerten Wohnraum zu schaffen, ist völlig legitim, sinnvoll und extrem wichtig. Das geht aber nur auf städtischen Flächen wie am Peckhaus. Dort ist die Stadt Eigentümer. Ein privater Bauherr lässt sich nicht vorschreiben, ob er sozialen oder preiswerten Wohnungsbau verwirklicht. Man kann dies zwar im Bebauungsplan hineinschreiben, aber ob der Bauherr dies umsetzt, ist seine Entscheidung. Möglicherweise lässt er dann die Finger von einer Neubebauung, wartet ab und lässt die Fläche brachliegen.

(RP)
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