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Mettmann Erotik-Werbung mitten in der Stadt

Mettmann · Das wilde Plakatieren hat in Mettmann zugenommen. Oft werden Zäune als Plakatwand missbraucht.

Immer häufiger kommt es vor, dass in Mettmann wild plakatiert wird. So sind beispielsweise Zäune des Mettmanner Bauvereins, die Grundstücke umgeben, als Plakatwand benutzt worden. An der Ringstraße hingen bis gestern diverse Plakate, die unter anderem auf einen Saunaclub in Erkrath hinwiesen. Auch ein Erotik-Markt in Wuppertal wurde mit barbusigen Frauen beworben. Hinzu kamen Hinweistafeln auf die Ausstellung "Körperwelten" und auf einen Monstertruckwettbewerb in Ratingen.

"Uns ist nichts von einer Genehmigung bekannt", sagte MBV-Vorstandsmitglied Bodo Nowodworski. "Wir haben auch kein Geld dafür bekommen." Er wusste nichts von den Plakaten. "Der Bauverein wird der Sache nachgehen und die Plakate entfernen", sagte Nowodworski. Umgehend wurden die Plakate abgehängt.

Auch am Zaun des Evangelischen Krankenhauses am Kolben hängen Plakate mit gleichem Inhalt. Schüler, die an den Hinweistafeln vorbeilaufen, kommentieren die Werbetafeln, Erwachsene schütteln den Kopf und wundern sich, dass diese Hinweise an öffentlichen sichtbaren Stellen ausgehängt werden dürfen.

Wie Bernd Huckels, Geschäftsführer des Evangelischen Krankenhauses, mitteilt, komme es häufig vor, dass unzulässigerweise am Krankenhaus Plakate aufgehängt werden. Die sei sehr ärgerlich. "Wir lassen sie entfernen", sagte er. Die Stadt Mettmann, so Kirsten Kaufung von der Ordnungsbehörde, sei dafür nicht zuständig. "Nur wenn pornografische Bilder dargestellt werden, schreiten wir ein." Und das sei hier nicht der Fall. Die Stadt Mettmann müsse eine Genehmigung aussprechen, wenn auf öffentlichen Flächen plakatiert werde.

Offenbar ist das nicht immer der Fall: Denn auch am Gruitener Weg hängen Plakate an einem Zaun neben einer Rheinbahn-Bushaltestelle. Und dieses Gelände ist kein Privatgelände. Erster Beigeordneter Dietrich Stang kennt das Problem. "Man kann nicht viel dagegen unternehmen", sagt er. Wenn man sich an den Veranstalter wendet, höre man oft, dass er zwar den Auftrag erteilt habe, die Plakate aufzuhängen, aber natürlich nicht an solchen Stellen und in rechtswidriger Weise.

Das Ortsrecht der Stadt Mettmann legt allerdings klar fest, wo plakatiert werden darf oder wo nicht. Dort heißt es im Paragraf 10: Werbeanlagen sind unzulässig an Ruhebänken und Papierkörben, an Einfriedungen, in Vorgärten, an Bäumen, Böschungen, Masten, Außentreppen, Balkonen, Fensterläden, Türmen und Schornsteinen. Ferner an Brücken aller Art sowie auf Flächen von Straßen und Dächern. Ausnahmen gibt es allerdings. Die Ordnungswidrigkeit, so das Ortsrecht, kann mit einer Geldbuße bis zu 51129,19 Euro geahndet werden.

Die Stadt Mettmann vergibt Werberechte unter anderen an die Deutsche Städte Medien, die Werbetafeln vermietet. Das kostet allerdings Geld. Veranstalter versuchen diese Kosten zu umgehen und hängen die Plakate an Zäune und anderen Stellen auf.

(RP)
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