Wülfrath 5,5 Jahre Haft für Saban E.

Düsseldorf · Wegen versuchten Totschlags mit Messerstichen an seiner vom ihm getrennt lebenden Ehefrau muss der Wülfrather nun ins Gefängnis. Das Gericht erkannte, der Mann habe die Frau als seinen Besitz erachtet.

Vor der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal wurde Saban E. (38) aus Wülfrath des versuchten Totschlags an seiner Ehefrau Fatma schuldig befunden und zu fünf Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Darüber hinaus muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Von dem Vorwurf des versuchten Mordes hat das Gericht in seinem Urteil Abstand genommen. Saban E. habe zwar in Tötungsabsicht auf seine Frau eingestochen, die Tat sei aber nicht geplant gewesen, sondern habe sich aus dem Verlauf des Streitgesprächs zwischen den Ehepartnern entwickelt.

"Aufgestaute Aggressionen"

"Seine aufgestauten Aggressionen brachen durch, als er die Aussichtslosigkeit einer Versöhnung und seiner Rückkehr in die Familie erkennen musste", so der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe sich in seinem männlichen Ehrverständnis tief verletzt gefühlt und habe erkennen müssen, dass sein Lebensplan endgültig gescheitert war. Allerdings habe es sich auch nicht um eine reine Affekthandlung gehandelt, als der Angeklagte mit mehreren Messerstichen auf die von ihm getrennt lebende Ehefrau in deren Wohnung einstach.

Nach jahrelangen, teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen hatte Fatma E. ihren Mann drei Wochen zuvor der gemeinsamen Wohnung verwiesen. Neben der ganz persönlichen Familientragödie ist der Fall auch ein Beispiel für das Aufeinanderprallen verschiedener Kulturen. Dies machte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung deutlich: Die in Deutschland aufgewachsene Fatma habe sich mit ihrer Berufsausbildung die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben geschaffen. Aus Gehorsam gegenüber ihren Eltern habe sie aber in eine arrangierte Heirat eingewilligt. Der aus der türkischen Provinz eingeflogene Ehemann Saban E. habe sich in Deutschland nicht von seinen archaischen Vorstellung lösen können. "In seinem übersteigerten Geltungsbedürfnis hat er seine Frau als seinen Besitz betrachtet. Mit seiner Unfähigkeit zur Selbstreflexion hat er deren wachsenden Widerstand allein mit einem angedichteten Liebhaber begründet." Fatma hatte zunächst versucht, ihren Mann zu lieben.

Doch auch die Spielsucht des Angeklagten, der oft sein Gehalt verzockte, habe die Ehe zermürbt. Nach 16 Jahren und der Geburt von fünf Kindern habe Fatma nur noch die Scheidung gewollt. Vor Gericht hatte Saban E. behauptet, er habe "aus Notwehr" gehandelt. Diese Behauptung scheint nur auf den ersten Blick abwegig. Denn jenseits seines Macho-Gehabes als Ehemann wurde deutlich, dass er nicht fähig war, sein Leben zu organisieren. "Ich hatte Hunger, ich war müde, mir war kalt und ich wusste nicht, wo ich hin soll." Versöhnung war für ihn die einzige Perspektive.

(RP)
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