Kalkar Jan-Joest-Gymnasium Kalkar darf drei kleine Klassen einrichten

Kalkar · Zweiflern zum Trotz hat die Bezirksregierung dem Kalkarer Jan-Joest-Gymnasium die Genehmigung erteilt, auch zum neuen Schuljahr wieder dreizügig zu fahren. Wie berichtet, hatte sich ein Teil der Kalkarer Politik besorgt zur Zukunft von Realschule und Gymnasium geäußert.

Denn: Ein Großteil der Schüler an den weiterführenden Schulen der Stadt kommt aus Nachbarkommunen. Ohne die wären sowohl die Realschule, als auch das Gymnasium in ihrem Bestand bedroht. Denn es gibt Richtwerte für Klassengrößen, die Kalkar nicht erreicht. Gewöhnlich wird erwartet, mindestens 28 Schüler in eine (Gymnasial-)Klasse aufzunehmen. In Kalkar werden es womöglich nur 22 oder 23 sein.

Da sich die Schüler von auswärts aber seit Jahren in ähnlicher Größenordnung anmelden, sieht die Bezirksregierung derzeit keinen Grund, einzuschreiten. Auch, wenn nur 33 der 67 künftigen Gymnasiasten aus Kalkar kommen, darf der Schulträger wieder drei Parallelklassen an den Start bringen. Schulleiterin Susanne Janßen sieht es als Vorteil an, den Eltern kleine Klassen bieten zu können. Und Jessica Eisenmann, Sprecherin der Bezirksregierung, gibt als Erklärung an: "Ausnahmen bilden die Regel. So ist es auch in diesem Fall. Das Schulgesetz gibt bei der Bildung von Eingangsklassen einen Ermessensspielraum. Dadurch kann auch von einer vorgegebenen Klassenstärke abgewichen werden. Die Dreizügigkeit am Jan-Joest-Gymnasium in Kalkar ist bereits seitens der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt worden, so dass kein Schüler abgewiesen werden musste."

Konkreter äußert sich die Bezirksregierung zu dem Gespräch, das kürzlich in Düsseldorf geführt wurde, nicht. Thema war aber wohl unter anderem, dass auch die Kinder in ländlichem Raum wohnortnah beschult werden sollen. Empfohlen wird eine möglichst weitreichende Kooperation mit anderen Schulen. Auch Inklusion und Ganztagsbetrieb könnten Pluspunkte bringen und langfristig dazu führen, dass auch kleinere Klassen (wie an Gesamt- oder Sekundarschulen) bestehen dürfen. Abgesehen davon ist relevant, dass mindesten zwei stabile Klassen fortgeführt werden und mindestens 42 Schüler in die Oberstufe eintreten. Auch dabei jedoch gilt laut Paragraf 82 Landesschulgesetz: "Das Ministerium kann Ausnahmen von dieser Mindestgröße zulassen."

(nik)
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