Kreis Kleve 43 245 behinderte Menschen im Kreis Kleve

Kreis Kleve · Im vergangenen Jahr sind im Kreis Kleve mit rund 10800 Anträgen auf einen Schwerbehinderten nahezu genau so viele Anträge gestellt worden wie im Jahr 2008. Damals waren es 10 700. Dabei stieg die Zahl der bearbeiteten Erstanträge im vergangenen Jahr um 147 auf 3190, während bei den Änderungsanträgen ein geringfügiger Rückgang um 33 auf 3879 registriert wurde. Die Zahl der Anträge auf Verlängerung der Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises war mit 3747 nahezu unverändert (minus 4).

Insgesamt sind derzeit im Kreis Kleve 43 245 behinderte Menschen erfasst. Bei 25 739 wurde im Rahmen eines Feststellungsverfahrens eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr festgestellt. Als Nachweis ihrer Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch erhalten diese Personen einen von der Kreisverwaltung ausgestellten Ausweis. Bei 17 506 Personen ergab das Verfahren eine Behinderung mit einem GdB unter 50. Dieser Personenkreis gilt als behindert, nicht aber als schwerbehindert.

2009 wurden 7069 Erst- und Änderungsanträge auf Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Kreis Kleve von der Kreisverwaltung bearbeitet. Bevor jedoch über einen Antrag entschieden werden kann, muss der medizinische Sachverhalt geklärt werden. Von den behandelnden Ärzten und Kliniken wurden in diesem Zusammenhang insgesamt 15 975 Befundberichte eingeholt.

Die Antragsunterlagen werden nach Klärung des medizinischen Sachverhalts den für den Kreis Kleve tätigen medizinischen Gutachtern vorgelegt, die dann eine gutachtliche Stellungnahme über den Grad der Behinderung nach Aktenlage abgeben, auf die sich die Verwaltung bei der abschließenden Entscheidung über den Antrag stützt.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer zwischen Antragseingang und Entscheidung beträgt drei Monate und ist im wesentlichen bestimmt durch die zeitaufwändige Ermittlung des medizinischen Sachverhalts.

(RP)
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