Duisburg Gemüsehändler muss für drei Jahre ins Gefängnis

Duisburg · Einen Schaden von knapp 850 000 Euro hat ein Gemüsehändler durch Erschleichen von Warenlieferungen, Krediten und Leasingfahrzeugen verursacht.

Das Duisburger Landgericht hat den Mann gestern wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs — zum Teil in Tateinheit mit Urkundenfälschung- zu 3 Jahren und 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Der 52-Jährige hatte zugegeben, mit weiteren Bandenmitgliedern Scheinfirmen gegründet zu haben, um auf deren Namen Lieferungen zu bestellen. Die Rechnungen wurden aber nie bezahlt.

Tat ist zehn Jahre vorbei

Das war geplant, gab der Angeklagte zu. Er selber habe eine tragende Rolle in der Bande gespielt und das meiste Geld erhalten. Mit einem gefälschten französischen Reisepass hatten die Mittäter mehrere Gabelstapler und PKW geleast. Auch eine Vielzahl von Obst- und Gemüselieferungen hatten sie unter dem Deckmantel der Scheinfirmen bezogen.

Des Weiteren gelangten sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen an Kredite und Autos. Ursprünglich war die Anklage von einem Schaden in Millionenhöhe ausgegangen. Ein Teil der Anklagevorwürfe wurde allerdings eingestellt. Insgesamt konnten dem Duisburger 32 Fälle und ein Schaden von knapp 850 000 Euro nachgewiesen werden. Die Taten liegen schon fast zehn Jahre zurück. Die Mittäter sind schon lange verurteilt worden.

Der Duisburger war kurz nach den Betrügereien in die Türkei ausgewiesen worden und erst Jahre später zurückgekehrt. Obwohl er dazu in der Lage dazu gewesen wäre, hat der Angeklagte den Schaden bisher nicht beglichen, bemängelte die Staatsanwältin. Sie sprach von einer Vielzahl von Taten in relativ kurzer Abfolge. Bei der sorgfältigen Planung sei eine hohe kriminelle Energie aufgewendet worden. Außerdem sei er schon einschlägig vorbestraft. Dennoch müsse man berücksichtigen, dass die Taten sich schon 2002 ereigneten. Sie forderte drei Jahre und sechs Monate Haft.

Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft hat das Gericht eher milde geurteilt. Es hielt dem Mann sein Geständnis zugute. Er habe dem Gericht damit eine langwierige und umfangreiche Beweisaufnahme erspart.

(RP)
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