Duisburg Bei Verweigerung droht der Sparkommissar

Duisburg · Eine Stadt wie Duisburg kann trotz Überschuldung nicht wie ein privates Unternehmen in die Insolvenz gehen. Aufgabe von Land und Bund ist es, die Zahlungsfähigkeit im Notfall zu garantieren, so dass auch in der größten Krise die kommunalen Beamten auf ihr Gehalt nicht verzichten müssen und wichtige Dienstleistungen für die Bürger erbracht werden können.

Die Stadt Duisburg hat ihre Ausgaben über Jahrzehnte mit Krediten finanziert, die inzwischen eine Gesamthöhe von 1,6 Milliarden Euro erreicht haben. Nach Banken- und Eurokrise schauen die Geldgeber heute sehr viel genauer hin. Sie wollen wissen, was die Städte tun, damit sich die (jetzt auseinanderlaufenden) Linien von Ausgaben und Einnahmen wieder aufeinander zu bewegen.

Würden sie ernsthafte Zweifel daran haben, dass sie ihr Geld zurückbekommen, würde das in Deutschland und besonders in Nordrhein-Westfalen, wo mehr als die Hälfte der hoch verschuldeten oder überschuldeten Kommunen liegen, für einen kaum zu löschenden Flächenbrand sorgen.

Die Landesregierung gibt den Banken mit ihrem 350-Millionen-Euro-Rettungspaket nun ein wichtiges, positives Signal. Aufgabe der Bezirksregierung ist es, darauf zu achten, dass die Städte die Sparvorgaben strikt einhalten. Sie handeln dabei streng nach den Vorgaben des Gesetzes und genehmigen beispielsweise nicht der einen Kommune Geld, dass sie einer anderen in vergleichbarer Situation verweigern. An die Verfügungen der Bezirksregierung muss sich eine Stadtspitze halten, kann aber theoretisch versuchen, auf dem Klagewege ihre Ziele durchzusetzen.

Verstößt eine Stadt immer wieder gegen die Sparregeln, kann die Bezirksregierung einen sogenannten Sparkommissar einsetzen, der auch gegen die Beschlüsse eines Rates den Geldhahn abdrehen kann. Das käme einem Verlust der kommunalen Selbstverwaltung gleich, den die Ratspolitiker mit einer Spar-Verweigerung allerdings selbst verursacht hätten.

Wie viel Geld aus dem 350-Millionen-Hilfsfonds nach Duisburg fließen, ist noch nicht bekannt. Vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltslage und unter Berücksichtigung von Verteilungsschlüsseln bei Landeshilfen in der Vergangenheit sind 50 Millionen Euro pro Jahr allerdings denkbar.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort