Landgericht Rosenkrieg unter Ärzten jetzt vorm Landgericht

Düsseldorf · In der Berufung soll das Landgericht jetzt über einen erbittert geführten Rosenkrieg verhandeln, in dem sich zwei Mediziner um die Gunst einer Zahnärztin (37) streiten. Die Frau hatte im Sommer 2009 ihren Gatten (42) und die gemeinsame Zahnarztpraxis verlassen und sich einem Allgemeinmediziner (52) zugewandt. Aus Eifersucht soll ihr Ehemann damals den Nebenbuhler am Rheinpark abgepasst und mit einem Faustschlag niedergestreckt haben. Seine Noch-Ehefrau und ihr neuer Freund brachten ihn dafür vor Gericht. Doch als es dort zum Freispruch kam, legte der angeblich niedergeschlagene Arzt Berufung ein, über die jetzt am Donnerstag (19.4., 13 Uhr, Saal E.131) das Landgericht verhandelt.

Die belastenden Aussagen der umworbenen Zahnärztin und ihres neuen Partners gegen den 42-jährigen Kieferchirurgen hielt das Amtsgericht im September 2010 nicht für stichhaltig. Beide hatten fast wortgleich behauptet, der verlassene Ehemann sei im August 2009 durchgedreht, habe das frisch verliebte Paar mittags beim Rendezvous am Rheinufer überrascht, habe den Nebenbuhler nach kurzem Disput mit einem Schlagring niedergestreckt und noch mit dem Tode bedroht, falls der Rivalen die Frau noch einmal treffe. Die Anklage gegen den Kieferchirurgen wegen gefährlicher Körperverletzung beruhte einzig auf diesen Aussagen des neuen Paares. Doch der 42-Jährige hatte in mehrtätiger Verhandlung vor dem Amtsgericht sämtliche Vorwürfe bestritten. Mehr noch: Etliche Zeugen bestätigten, dass er zur angeblichen Tatzeit unmöglich am Tatort gewesen sein könne, weil er sich just an jenem Tag auch über Mittag in seiner Zahnarztpraxis aufgehalten habe.

Das Amtsgericht hat den Kieferchirurgen daher freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. Das will der angeblich verprügelte Allgemeinmediziner aber nicht hinnehmen. Als Nebenkläger nutzte er die Möglichkeit, gegen das Urteil jetzt Berufung einzulegen, bringt den Fall damit jetzt erneut vor das Landgericht. Dort will er auf einen Schuldspruch gegen den Rivalen drängen. Für diesen Prozess sind bisher drei Verhandlungstermine reserviert. Ein Urteil ist demnach für den 3.Mai vorgesehen.

(RP)
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