Düsseldorf Rolltreppen: Gefahr unterschätzt

Düsseldorf · Der TÜV-Rheinland begrüßt die Richtlinie, wonach Personen mit Kinderwagen keine Rolltreppen benutzen dürfen. Die Rheinbahn ist nicht der einzige Verkehrsbetrieb, der seine Fahrgäste mit Symbolen vor der Gefahr warnen will.

 Auch künftig darf man die Rolltreppen der Rheinbahn mit einem Kinderwagen benutzen.

Auch künftig darf man die Rolltreppen der Rheinbahn mit einem Kinderwagen benutzen.

Foto: Gabriel

Sicherheitsexperten vom TÜV-Rheinland raten strikt davon ab, Rolltreppen mit Kinderwagen zu betreten. "Es besteht jederzeit Sturzgefahr", sagt Pressesprecher Jörg Meyer zu Altenschildesche. "Zumal eine Rolltreppe immer mal ruckartig stehen bleiben kann." Der TÜV-Mitarbeiter hält aus diesem Grunde die neue EU-Norm mit der sperrigen Bezeichnung "EN 115" zweifellos für richtig. Diese sieht vor, dass auf Rolltreppen, die seit dem 1. Januar dieses Jahres in Betrieb genommen werden, so genannte Piktogramme den Benutzer auf das Verbot für Kinderwagen hinweisen.

Unfälle passieren immer wieder

Die Rheinbahn wird diese Symbole künftig an allen Rolltreppen anbringen — um bei Schäden nicht haften zu müssen. "Die Gefahr wird häufig unterschätzt — Unfälle passieren dort immer wieder", sagt der TÜV-Sprecher.

Das Risiko für den Fahrgast und das Unternehmen im Schadensfall, haben auch die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) erkannt. Die Piktogramme kleben bei den Domstädtern schon seit einigen Monaten an allen 200 Fahrtreppen. Während bei der Rheinbahn noch der Eigennutz in der Argumentation für die neue Richtlinie überwiegt, betont der KVB neben den juristischen Aspekten auch die Frage nach der Sicherheit. "Wir halten es für eine sinnvolle Sache", sagt KVB-Sprecher Joachim Berger. Er begrüßt, dass damit auch der Fahrgast selbst in die Verantwortung gezogen wird.

In Köln hat man von Beginn der Maßnahme an darauf gesetzt, ausnahmslos alle Geräte mit den plakativen Klebebildern auszustatten — obwohl nur fabrikneue von der Norm betroffen sind. "Sie können den Menschen nicht erklären, dass sie die einen Rolltreppen benutzen dürfen und die anderen nicht", erklärt Berger. Die Kölner Fahrgäste haben die Neuerung gemischt aufgenommen. "Einige haben Verständnis, andere weisen darauf hin, dass nicht überall Aufzüge bereit stehen", berichtet der Pressesprecher. In solchen Fällen, so Berger, sollen die Mitarbeiter den Müttern und Vätern mit Kinderwagen dabei helfen, Kind und Eigentum sicher über eine gewöhnliche Treppe zu befördern. Ganz anders geht die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) mit dem Problem um — zumindest vorläufig.

"Wir sehen im Moment keine Notwendigkeit, auf die Richtlinie zu reagieren", sagt DVG-Sprecher Thomas Nordiek. Allerdings haben sich die Duisburger an den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) gewendet und werden sich an dessen Empfehlung orientieren. "Wir prüfen derzeit die Haftungslage", so Nordiek. Die DVG betreibt zwölf Haltestellen mit Rolltreppen — neun davon sind mit einem Aufzug ausgestattet, zwei weitere werden noch nachgerüstet.

(RP)
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