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Düsseldorf Polizist vor Gericht

Neun Monate Bewährungsstrafe verhängte das Amtsgericht gegen einen Polizisten, weil er Hinweise auf Folterungen eines wehrlosen Alkoholikers ignoriert habe. Zeugen hatten ihm die Gräueltaten gemeldet.

 Der angeklagte Polizist arbeitet in der Wache Oberbilk.

Der angeklagte Polizist arbeitet in der Wache Oberbilk.

Foto: Bu�kamp, Thomas (tbu)

Im Januar hatten zwei Männer (24 und 29) einen Alkoholiker (49) in dessen Wohnung gequält und massiv verletzt. Das Folter-Duo wurde dafür inzwischen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Für einen Polizeibeamten (58) ist der Fall damit aber nicht abgeschlossen. Als Beamter der Wache Oberbilk hatte er durch zwei Zeugen schon kurz nach der Tat von den schrecklichen Vorgängen in jener Wohnung erfahren. Statt Ermittlungen einzuleiten, soll er die Zeugen weggeschickt haben. Doch gegen neun Monate Bewährungsstrafe wegen Strafvereitelung im Amt zieht er nun protestierend vor Gericht.

Rückblende: Das 49-jährige Opfer hatte den obdachlosen Tätern monatelang Unterschlupf gewährt. Als er seine Wohnung selbst räumen musste, prügelte und trat das Duo plötzlich auf den Alkoholiker stundenlang ein. Durch Tritte brachen sie ihm einen Arm, drehten mit einer Zange einen Finger weg, bis er brach. Sie zwangen ihn, eklige Dinge zu essen und zu trinken, missbrauchten ihn sexuell, haben ihn mit einem Lötkolben am ganzen Leib verbrannt. Doch erst zwölf Tage später wurde dieses Martyrium bekannt: Zwei Brüder des jüngeren Täters informierten die Polizei, das Folter-Duo wurde festgenommen, kam in U-Haft und wurde nach Geständnissen für die "abscheuliche Tat" (so das Gericht) verurteilt. Der 29-Jährige erhielt fünf Jahre und vier Monate Haft, sein Komplize (24) bekam vier Jahre und zwei Monate.

Schulterzuckend reagiert?

Wie jetzt bekannt wurde, hatten die Brüder des Jüngeren schon viel früher, nämlich sieben Tage zuvor versucht, bei der Polizei am Oberbilker Markt Hilfe für das Opfer zu holen und die Täter anzugeben. Ein 58-jähriger Beamter habe jedoch nur schulterzuckend reagiert. Zwar habe er bei der Rettungswache und einem Krankenhaus angefragt, ob dort der Name des Opfers bekannt sei. Durch fünf Eingaben im Polizeicomputer soll er auch die Namen des Opfers und eines Täters überprüft, aber beide Zeugen dann weggeschickt haben. Begründung: Das angebliche Folter-Opfer sei nicht in einer Klinik und auch nicht als vermisst gemeldet. Also könne er für die Zeugen "nichts tun". Statt deren Anzeige aufzunehmen, Ermittlungen einzuleiten oder die Angaben weiter zu überprüfen, blieb er untätig. Die Zeugen ließen aber nicht locker: Sieben Tage später gingen sie wieder zur Polizei, nun zu einem Kriminalkommissariat.

Erst mit viel Verspätung kamen die Ermittlungen so doch noch ins Rollen.

Das verletzte Opfer hatte sich bis dahin aus Angst vor dem Folter-Duo noch nicht aus seiner Wohnung gewagt. Opfer-Anwalt Wolfgang Steffen, der den 49-Jährigen vor Gericht gegen das Folter-Duo vertrat, war gestern erschüttert. Wenn ein Polizist trotz Hinweisen untätig bleibt — so das Leiden des Opfers verlängert, weitere Gefahren gar noch beschwört — dann sei das "unglaublich", so Steffen. "Da kann man doch nicht einfach den Deckel draufmachen!"

Gegen die Bewährungsstrafe ist der Polizist tätig geworden. Er legte beim Amtsgericht jetzt Einspruch ein. Die Verhandlung darüber ist für den 1.September geplant.

(jul)
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