Zwei Jahre und vier Monate Haft Netter Taschenträger war ein Seriendieb

Düsseldorf · Der gepflegte Herr im Treppenhaus weckte keinerlei Argwohn. Bedenkenlos ließen sich Rentnerinnen zwischen 70 und 90 Jahren von dem Fremden also ihre Einkaufstüten nach oben bis zur Wohnungstür tragen. Doch die Hilfsbereitschaft des 55-Jährigen war "scheinheilig”, urteilte das Amtsgericht und schickte den spielsüchtigen Arbeitslosen für zwei Jahre und vier Monate hinter Gitter.

Denn beim Hochtragen der Taschen hatte er die Einkäufe der alten Damen heimlich durchwühlt und in 26 Fällen die Geldbeutel seiner Opfer gestohlen. Eine Bewährungs-Chance für den mehrfach vorbestraften Dieb lehnten die Richter ab.

Zwei Jahre und vier Monate Haft

Dieser Mann ist laut Geständnis seit 35 Jahren süchtig nach Poker-Spielen ­ und dafür hat er alles riskiert. "Und ich habe alles verloren”, sagt er nun. Nicht bloß die Kartenspiele und das eingesetzte Geld, sondern auch die Familie, den Job und seine Freunde, obendrein seinen ehemals guten Ruf ­ und gestern wieder mal die Freiheit.

Denn unter Vorwänden hatte er sich über Monate hinweg zwischen Januar und Juli diesen Jahres permanent in fremde Treppenhäuser eingeschlichen, in drei Fällen sogar direkt in die Wohnungen alleinstehender Rentenrinnen. Was ihm dabei in die Finger fiel (Bargeld zwischen 15 und 450 Euro), brauchte er zum Lebensunterhalt und für das Kartenspiel.

"Das ist das Zentrum seines Lebens”, sagte ein Psychiater und bescheinigte dem Angeklagten eine pathologische Spielsucht. Von 14 geforderten Sucht-Kriterien erfülle der 55-Jährige "einen Großteil”, daher sei der Angeklagte bei seinen Diebeszügen nur eingeschränkt schuldfähig gewesen. "Ich muss mein ganzes Leben umkrempeln”, sagte der 55-Jährige ernst. Darum wolle er jetzt eine Therapie antreten "und zusätzlich ganz normal arbeiten”. Das fanden die Richter "lobenswert, aber so schlau hätte er auch vorher sein können”.

Der Staatsanwalt hatte auf drei Jahre und zwei Monate Haft plädiert. So deutlich fiel das Urteil nicht aus, aber wegen der einschlägigen Vorstrafen sei jetzt eine Bewährungs-Chance für den Spielsüchtigen nicht angemessen. Deshalb muss er in Haft bleiben. Auch wegen Wiederholungsgefahr.

(RP)
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