Düsseldorfer Amtsgericht Einbrecher dreht aus Versehen Gasflasche auf

Düsseldorf · Glimpflich kam ein 24-jähriger Lagerarbeiter beim Amtsgericht davon. Vor fast vier Jahren soll er eine Gartenlaube in Lichtenbroich geknackt, dort eine Flasche mit Propangas geöffnet und dadurch beinahe eine Explosion ausgelöst haben.

Nur durch Glück war nichts passiert. Doch der Anklagepunkt wegen versuchten Herbeiführens einer Explosion ließ sich trotz Teil-Geständnis des 24-Jährigen am nicht halten.

Als wär's aus einem früheren Leben, so berichtete der Angeklagte über jene Nöte, die ihn umtrieben. "Das war ein Fehler von mir, dass ich in dem Gartenhaus war." Ohne Geld und ohne Arbeit habe er Wertsachen gesucht, um Drogen zu finanzieren.

An den Einbruch in das Gartenhäuschen, an zwei aufgeknackte Türen (Sachschaden: 1000 Euro) und an die Gasflasche im Toilettenraum habe er aber keine genaue Erinnerung mehr: Sicher war er nur, dass er die Gasflasche im Toilettenraum "definitiv nicht aufdrehen wollte, das war nicht absichtlich". Er gab zu, dass er die Flasche wegstellen oder mitnehmen wollte — und dabei, dass Handrad am Ventilkopf "vielleicht etwas aufgedreht" habe. Eine Explosion auszulösen, sei "nie" sein Ziel gewesen.

Seit damals habe er keine Straftaten begangen, einen festen Job und eine eigene Wohnung. Der Einbrecher entschuldigte sich beim Jugendgericht: "Tut mir leid, dass ich Ihre Zeit beanspruchen muss!"

Soviel Einsicht und die positive Gesamtentwicklung honorierten die Richter: "Hier muss kein Exempel statuiert werden!" Nicht mal ein Urteil erging. .Die Richter stellten das Verfahren gegen eine Auflage von 500 Euro ein.

(wuk)
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