Gericht weist Beschwerde ab Bombendroherin bleibt auf freiem Fuß

Düsseldorf (ddp). Die Angeklagte im Prozess um die Bombendrohungen gegen den Flughafen Düsseldorf bleibt auf freiem Fuß. Das hat jetzt das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Wie die Verteidigung der Studentin am Dienstag mitteilte, hat das OLG die Beschwerde der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen die Entlassung der 29-Jährigen aus der Untersuchungshaft als "unbegründet" zurückgewiesen.

Die Studentin aus Haan hatte im Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht im Februar ein Teilgeständnis abgelegt. Die 29-Jährige räumte ein, im Namen von Al Quaida mit der Explosion mehrerer Bomben gedroht zu haben. Ihren Angaben zufolge war sie allerdings von einem eifersüchtigen Verehrer dazu gezwungen worden. Der Mann wollte angeblich verhindern, dass die Studentin mit ihrem neuen Freund in denUrlaub fliegen konnte. Der Richter hatte den Haftbefehl gegen die junge Frau nach dem Teilgeständnis aufgehoben. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt und soll möglicherweise noch in diesem Monat zu Ende gehen.

Durch die Bombendrohungen hatte es am Düsseldorfer Flughafen Mitte September zum Ende der Sommerferien 2003 ein Chaos gegeben. Hunderte Maschinen konnten weder starten noch landen. Auch die Studentin und ihr Freund saßen fest, sie wollten an diesem Tag auf die Kanarischen Inseln fliegen. Durch die Bombendrohung waren Kosten in Millionenhöhe entstanden. Ob die 29-Jährige dafür noch zur Kasse gebeten wird, ist unklar.

(afp)
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