Dinslaken Bekommen Verbraucher Geld zurück ?

Dinslaken · Hintergrund: Warum die Stadtwerke und ihr Kunde Ekkehard Wrede auf Entscheidung des Bundesgerichtshofes warten.

Seit mittlerweile zehn liegt Ekkehard Wrede mit den Dinslakener Stadtwerken im Clinch. Als Kunde des Versorgungsunternehmens hält der Dinslakener etliche Gaspreiserhöhungen der vergangenen Jahre für nicht gerechtfertigt und hat deshalb dagegen geklagt und die geforderten Summen nur teilweise gezahlt. Seither beschäftigten sich die Gerichte mit der Problematik dieses Falls. Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 23. Oktober 2014 in zwei anderen, ähnlich gelagerten Fällen, sieht Wrede seine Position und die der Verbraucher gegenüber den Versorgungsunternehmen gestärkt.

Wrede, der sich selbst als Gaspreisrebell sieht, und sein Anwalt Reinhard Weeg erwarten nun vom Bundesgerichtshof (BGH), dass dieser aufzeigt, wie der Urteilsspruch des EuGH in deutsches Recht umzusetzen ist. Gleiches erwarten auch die Stadtwerke vom BGH, sagte Klaus Otremba, Hauptabteilungsleiter Recht und Revision bei dem Versorgungsunternehmen. Er rechnet damit, dass die Entscheidung des BGH im ersten Halbjahr 2015 feststehen wird.

Möglicherweise kommen auf die Stadtwerke aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes Rückforderungen von Kunden der Grundversorgung in beträchtlicher Höhe zu, wenn der Urteilsspruch rückwirkend - und nicht nur für die Zukunft - geltend sollte. Ist dies wahrscheinlich, dann werden die Stadtwerke "vorsorgende Rückstellungen bilden" , wie Otremba sagte, um die Rückforderungsansprüche begleichen zu können. Allerdings, so kündigte er bereits an, müsse dann auch die Frage gestellt werden, wer dem Unternehmen diesen Schaden ersetze. Die Problematik gelte bundesweit für Versorgungsbranche und nicht nur für Dinslaken.

Die Unternehmen hätten das deutsche Recht befolgt, das nicht europarechtskonform sei, wie nun vom EuGH entschieden wurde. Dem hiesigen Gesetzgeber wirft Otremba vor, es versäumt zu haben, europäische Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen.

Nach dem Urteilsspruch des EuGH vom 23. Oktober stehen die deutschen gesetzlichen Preisänderungsregeln für die Grundversorgung nicht im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben. Danach muss der Kunde über Anlass, Umfang und Voraussetzungen der Preisänderung informiert werden. Die Stadtwerke nehmen für sich allerdings in Anspruch, ihre Kunden schon in der Vergangenheit im Rahen von Preismitteilungen (zum Beispiel auf ihrer Webseite) über Anlass und Umfang von Preisänderungen informiert zu haben. Zudem verweist das Unternehmen darauf, dass die Verbraucherzentrale NRW die Entgelte von Energieversorgungsunternehmen im Zeitraum von Januar 2010 bis Oktober 2014 untersucht habe. Die Stadtwerke Dinslaken belegten von 117 Unternehmen den achten Platz, seien also günstig. Für das Unternehmen, das sich dadurch in seiner Geschäftspolitik bestätigt sieht, ein Beleg dafür, "den Kunden in Dinslaken mehr als marktgerechte Preise anzubieten".

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Reinhard Weeg, der Ekkehard Wrede im Rechtsstreit gegen die Stadtwerke Dinslaken vertritt, können möglicherweise enorme Rückforderungsansprüche der Kunden in der Grundversorgung auf die Versorger zukommen: beim Strom kämen 2000 Euro für einen Durchschnittshaushalt über einen Zeitraum von zehn Jahren zusammen, bei Gas seien es sogar 6000 Euro. Bevor Weeg eine neue Klage einreicht, um für seinen Mandanten Ekkehard Wrede zuviel gezahlte Beträge einzufordern, will er die Entscheidung des BGH abwarten.

Die Dinslakener Stadtwerke haben gegenwärtig rund 7800 Gaskunden, von denen etwa die Hälfte in der Grundversorgung ist, von den 38 000 Stromkunden sind 60 Prozent in der Grundversorgung.

In Deutschland sind am 31. Oktober dieses Jahres die neuen Preisänderungsregeln in der Grundversorgung in Kraft getreten. Danach muss der Kunde von seinem Versorger über Anlass, Umfang und Voraussetzungen der Preisänderung informiert werden Diese Anforderungen werden die Stadtwerke bei der nächsten Preisanpassung erfüllen, wie Klaus Otremba ankündigte. So soll zum 1. Januar 2015 der Gaspreis "geringfügig erhöht werden", so Ortremba, und um 0,2 Cent netto pro Kilowattstunde steigen. Eine Erhöhung beim Strom sei nicht vorgesehen.

(RP)
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