Hilden Sozialhilfe-Empfänger ließ sich Luxus-Bleibe finanzieren

Hilden · Mehr als drei Jahre hat ein alleinstehender Empfänger von Sozialleistungen in Hilden in einer 140 Quadratmeter großen Wohnung mit Schwimmbad, Sauna und Garage gelebt - und die Sozialbehörden mussten die Warmmiete von 1320 Euro bezahlen. Das hatte der Mann vor dem Sozialgericht Düsseldorf erstritten. Das Jobcenter Mettmann und das Sozialamt Hilden weigerten sich zunächst, die große Wohnung zu finanzieren, weil das "unangemessen" sei, und wollten nur den Regelsatz zahlen. Grundsätzlich seien bis zu 50 Quadratmeter Wohnfläche für einen Alleinstehenden angemessen, erläutert Richterin Angelika Preisigke, Sprecherin des Sozialgerichts Düsseldorf. Es gebe aber Fälle, dass jemand "nicht umzugsfähig" sei. Das müsse ärztlich festgestellt und auch überprüft werden. Der Hilfe-Empfänger aus Hilden hatte offenbar ein ärztliches Attest, das ihn vor einem Umzug bewahrte. Mit welcher Begründung, dazu dürfe sie nichts sagen, so Preisigke. "Gegen Sozialgerichte haben wir wenig Chancen", sagt Marion Bayan, Leiterin des Sozialamtes Kreis Mettmann. Es vertritt die kreisangehörigen Städte bei Gerichtsverfahren. Haben Amtsärzte denn das Attest nicht überprüft? Bayan: "Dazu darf ich nichts sagen." Auch das Jobcenter Mettmann schweigt sich aus.

Ausziehen aus seiner Luxus-Bleibe muss der Mann aber jetzt doch. Er hatte 2013 die erhaltene Miete nicht mehr überwiesen. Daraufhin kündigte ihm der Vermieter fristlos. Der Hildener klagte dagegen - bis zur letzten Instanz. Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter kürzlich endgültig recht. Luxus-Bleibe trotz Sozialhilfe: "Das ist schon ein Witz", sagt Ekkehart Reichelt, der den Vermieter vor dem obersten Gericht vertrat. Aber dort ging es um etwas ganz anderes.

(RP)
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