Hamm Gericht: Vater muss für nicht-leibliches Kind zahlen
Hamm · Der rechtliche Vater eines Kindes muss auch dann Unterhalt zahlen, wenn die Mutter nach der Scheidung den biologischen Vater heiratet. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz.
Nach Angaben von Montag hatte die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann bekommen. Obwohl der Ehemann das gewusst habe, habe er die rechtliche Vaterschaft zunächst akzeptiert und erst dann vergeblich angefochten, als es zu spät war, sagte ein Gerichtssprecher. Als die Frau nach der Scheidung den leiblichen Vater heiratete, wollte er keinen Unterhalt mehr zahlen: Das Kind wolle nichts mehr von ihm wissen und akzeptiere nur noch den biologischen Vater.
Eine Klage gegen die Unterhaltsverpflichtung habe keine Aussicht auf Erfolg, befanden die Richter, die über den Antrag auf Kostenbeihilfe entscheiden mussten. Die Vaterschaft habe weiter Bestand. Der Mann hätte die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes anfechten müssen.