Drohender Hurrikan Kostenloser Reiserücktritt gerechtfertigt

Düsseldorf (RPO). Droht ein Hurrikan im Urlaubsgebiet, kann das zum kostenlosen Rücktritt von einer gebuchten Reise berechtigen. Grundsätzlich ist das immer möglich, wenn eine Reise wegen unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt wird, sagte Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

US-Ostküste bereitet sich auf Hurrikan "Irene" vor
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Urlauber könnten sich dabei auf den Paragrafen 651j im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berufen, erläuterte die Reiserechtsexpertin. Damit Urlauber den Reisevertrag kostenlos kündigen dürfen, muss der Wirbelsturm nicht erst durch den Urlaubsort gefegt sein.

Es reiche schon, wenn er mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urlaubsziel trifft, erklärte Wagner. Dazu habe der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Wahrscheinlichkeit von eins zu vier für das Eintreffen eines Hurrikans als hinreichend gilt (Az.: X ZR 147/01).

In der Karibik droht der Wirbelsturm "Irene" nach Angaben von Meteorologen zu einem mächtigen Hurrikan zu werden. Er tobte am Dienstag an der Nordküste der Dominikanischen Republik entlang auf die Bahamas zu. Dort wurde bereits Hurrikanalarm ausgerufen. Wie das US-Hurrikanzentrum in Miami mitteilte, wurde "Irene" mit Windgeschwindigkeiten von 160 Stundenkilometern im Zentrum als Hurrikan der Kategorie 2 eingestuft.

(tmn/sgo)
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