Flug-Urteil Schneefall — kein Schadenersatz für Reisende

Rostock (RPO). Fällt ein Flug aus, weil der Flughafen nach starken Schneefällen geschlossen wurde, haben Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz. Denn die Schneefälle seien ein unbeherrschbares Risiko, für das der Reiseveranstalter nicht einstehen muss. So entschied das Amtsgericht Rostock in einem Fall, über den die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet (Az.: 47 C 240/10).

Düsseldorfer Flughafen nach Schneefällen gesperrt
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Düsseldorfer Flughafen nach Schneefällen gesperrt

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Die Klägerin hatte zusammen mit ihrem Ehemann eine Kreuzfahrt in Südostasien gebucht. Am Tag des geplanten Hinflugs nach Bangkok war in Düsseldorf allerdings so viel Schnee gefallen, dass der Flughafen gesperrt wurde. Die Klägerin und ihr Mann wurden nach Hause geschickt. Ein Ersatzflug zwei Tage später wurde ebenfalls abgesagt. Schließlich flogen die beiden Urlauber drei Tage später mit einer anderen Airline nach Ho Chi Minh Stadt und checkten dort auf dem Kreuzfahrtschiff ein.

Der Veranstalter erstattete den Urlaubern die Kosten für Verpflegung, Taxifahrten und Telefonate sowie den Teil des Reisepreises für die drei entgangenen Tage. Die Klägerin forderte darüber hinaus Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Außerdem wollte sie den Reisepreis für den Tag der Anreise um 20 Prozent mindern, da sie mit einer anderen Airline als der gebuchten fliegen musste und an Bord halb gefrorene Sandwiches zu essen bekam. Die Fluggesellschaft habe keinerlei Service geboten.

Die Richter urteilten, dass der Tagesreisepreis nur um 5 Prozent gesenkt wird. Das halbgefrorene Sandwich sei eine hinzunehmende Unannehmlichkeit. Die Forderung nach Schadenersatz lehnten die Richter ganz ab. Denn der Reiseveranstalter trage keine Schuld daran, dass sich die Anreise verzögerte. Starke Schneefälle seien kein beherrschbares Risiko. Und weil vor den Weihnachtsfeiertagen stark erhöhter Reiseverkehr herrsche, sei es besonders schwierig, Ersatzflüge zu organisieren.

(tmn/sgo)
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