Sanierung, Mieterhöhung, Eigenbedarf Neues Mietrecht bringt vor allem Vermietern Vorteile

Berlin · Am Mittwoch tritt eine Reform des Mietrechts in Kraft, die vor allem für Vermieter Vorteile bei Sanierungen zur Energieersparnis bringt. Zudem können sich Immobilienbesitzer besser gegen Mietnomaden wehren. Aber auch für Mieter gibt es neue Rechte: Mieterhöhungen können in bestimmten Ballungsgebieten künftig gedeckelt werden.

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Foto: dpa

Was müssen Mieter bei Sanierungen künftig hinnehmen?

Bei einer sogenannten energetischen Sanierung, also Baumaßnahmen zur Energieeinsparung, darf der Mieter während der ersten drei Monate nicht mehr die Miete mindern. Vielmehr muss er Baulärm und Staub dulden, wenn etwa Fenster ausgetauscht werden oder die Fassade gedämmt wird. Nur wenn eine Wohnung zeitweilig unbenutzbar wird, bleibt das Minderungsrecht erhalten.

Welche Modernisierungskosten muss der Mieter mittragen?

Der Vermieter darf nur maximal elf Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung auf die Miete umlegen. Diese Beteiligung gilt aber auch für Sanierungen, die nur für eine bessere Energienutzung sorgen - also etwa der Einbau eines neuen Brennkessels für eine Zentralheizung. Der Mieter muss auch solch eine Sanierung mit bezahlen, obwohl er selbst keine Heizkosten einspart. Nur das Klima schützende Umbauten wie Solaranlagen auf dem Dach berechtigen nicht zur Mieterhöhung.

Können sich Mieter gegen hohe Modernisierungskosten wehren?

Mieter mit schmalem Geldbeutel können sich weiterhin darauf berufen, dass die Umlage von Modernisierungskosten für sie finanziell nicht zu verkraften ist. Solch ein Einwand muss binnen Monatsfrist erfolgen, hat aber keine aufschiebende Wirkung mehr für die Umbaumaßnahmen. Später entscheidet dann das Gericht, ob der Mieter sich an den Modernisierungskosten beteiligen muss oder nicht.

Was können Vermieter gegen Mietnomaden tun?

Vermietern wird eine beschleunigte Zwangsräumung ermöglicht, wenn sie Opfer sogenannter Mietnomaden geworden sind. Gerichte müssen Räumungssachen nun vorrangig bearbeiten, damit die schon entstandenen finanziellen Ausfälle des Vermieters nicht noch größer werden. Zudem kann der Vermieter schneller ein Räumungsurteil erwirken, dessen Vollstreckung anhand der "Berliner Räumung" erleichtert wird. Sie ermöglicht es Vermietern, die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen, ohne die darin befindlichen Gegenstände - oftmals für viel Geld - wegschaffen und einlagern zu müssen.

Welche Vorteile haben Mieter von der Reform?

In Großstädten sollen Mieten nicht mehr so rasant ansteigen:Bislang konnten Vermieter alle drei Jahre die Miete um 20 Prozent erhöhen. Diese Deckelung wird nun auf 15 Prozent abgesenkt - allerdings nur in Regionen, für die dies vorher vom jeweiligen Bundesland festgelegt wurde. Diese Regelung bezieht sich zudem nur auf bereits bestehende Mieten.

(AFP/csi/jre)
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