Sperrung des Luftraums Gericht: Airlines müssen Kunden betreuen
Luxemburg · Airlines müssen Kunden selbst dann betreuen, wenn deren gebuchte Flüge wegen "außergewöhnlicher Umstände" wie etwa Luftraumsperrungen aufgrund eines Vulkanausbruchs annulliert wurden.
31.01.2013
, 11:05 Uhr
Damit haben Reisende, die wegen Naturkatastrophen gestrandet sind, auch über mehrere Tage hinweg Anspruch auf Kostenübernahme durch die Airline für Hotel, Mahlzeiten, Erfrischungen und ein Telefonat.
(Az: C-12/11)
Hintergrund des Falls ist der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjaföll im Frühjahr 2010, der fast einen Monat lang für eine Sperrung großer Teile des europäischen Luftraums gesorgt hatte.
Millionen Reisende in aller Welt saßen fest.