Tipps zur Altersvorsorge Riestervermögen kann gepfändet werden
Berlin · Angespartes Riestervermögen ist nicht ohne weiteres pfändbar. Allerdings gibt es Ausnahmen, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.
"Das im Riestervertrag angesparte Vermögen ist pfändbar, wenn es auf Beiträgen beruht, die nicht gefördert worden sind". Das heißt: Hat der Sparer keinen Antrag auf Förderung gestellt oder die Förderungsgrenze überschritten, kann das Geld innerhalb der gesetzlichen Grenzen gepfändet werden. Riestersparer sollten daher die Förderung regelmäßig beantragen, damit diese Beiträge und das daraus resultierende Vermögen geschützt sind.
Streitfall vor dem Amtsgericht München
In einem Streitfall, der vor dem Amtsgericht München (Az.: 273 C 8790/11) ausgetragen wurde, hatte die Klägerin dies versäumt. Dadurch verlor sie die gesamte Riester-Anwartschaft, als sie Privatinsolvenz anmeldete und die Versicherung den Rückkaufswert der Police an den Insolvenzverwalter auskehrte.