Volksabstimmung Schweizer für embryonale Stammzellenforschung

Bern (rpo). In der Schweiz wird künftig Forschung an embryonalen Stammzellen möglich sein. In einer Volksabstimmung hat sich eine Mehrheit der Schweizer für dieses Vorhaben ausgesprochen. Der Abstimmung lag ein Gesetz aus 2003 mit engen Auflagen zu Grunde.

Nach vorläufigen Berechnungen des Endergebnisses stimmten 66,4 Prozent dem Regierungskonzept und seinen Auflagen zu; 33,6 Prozent waren dagegen. Rund 4,7 Millionen Bürger waren stimmberechtigt.

Ein Bündnis christlicher, linker und grüner Gruppen hatte das Referendum über das im vergangenen Dezember verabschiedete Gesetz erreicht, das die Verwendung bis zu sieben Tage alter Embryonen in der pharmazeutischen Forschung erlaubt. In ihrer Kampagne bezeichneten sie das als ersten Schritt zum Klonen von Menschen.

Die Regierung hielt dem entgegen, dass das Gesetz menschliches Klonen und das Erzeugen von Embryonen nur für für die Stammzellenforschung streng verbiete. Nach dem Gesetz dürfen nur so genannte überzählige Embryonen aus der künstlichen Befruchtung verwendet werden, und dies auch nur, wenn die Eltern dem schriftlich zugestimmt haben.

Stammzellenforschung ist in Europa in Finnland, Griechenland, den Niederlanden und Schweden unter Auflagen erlaubt. In Großbritannien dürfen sogar menschliche Embryonen für die Stammzellenforschung hergestellt werden.

(ap)
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