Renten-Vorteile für angehende Azubis

Schulabgänger, die mindestens 17 Jahre alt sind, sollten der Agentur für Arbeit melden, wenn sie auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Dies kann Vorteile bei der späteren Rente bringen. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche kann als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden, wenn man mindestens einen Kalendermonat auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz war.

Ob man einen Abschluss hat oder nicht, ist nicht entscheidend , teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. RP

(RP)
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