Mietrecht Betriebskostenabrechnung: Mieter dürfen Belege einsehen

Berlin · Erhält der Mieter die jährliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters, hat er das Recht, diese Abrechnung auf Herz und Nieren zu prüfen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin.

(dpa)
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