Telefonaktion Was man gegen hohe Strompreise tun kann

Düsseldorf · Zum neuen Jahr haben über 350 Versorger den Strompreis erhöht, im Schnitt um 3,5 Prozent. Viele andere werden folgen. Entsprechend viele Fragen zum Strom- und Geldsparen hatten unsere Leser, die sich am Dienstag an der Telefonaktion mit vier Experten beteiligten.

So steigen die Strompreise in der Region
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Foto: dpa, Peter Steffen

Was kostet mich die Erhöhung der Ökostrom-Umlage (EEG-Umlage)?

Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunde pro Jahr (das ist der Schnitt für einen Drei- bis Vier-Personen-Haushalt) bedeutet dies jährliche Mehrkosten von rund 46 Euro, wenn der Versorger die Erhöhung weitergibt.

Mein Versorger hat den Preis zum Jahreswechsel stabil gelassen. Wie lange bleibt das so?

Rund ein Drittel der Grundversorger haben zum Jahreswechsel die Preise um durchschnittlich drei Prozent erhöht. Als Grund wird der Anstieg der EEG-Umlage von 5,277 Cent im Jahr 2013 auf 6,24 Cent angegeben. Im Laufe des Jahres 2014 ist mit weiteren Preiserhöhungen im einstelligen Prozentbereich zu rechnen.

Werden auch die Stadtwerke Düsseldorf die Preise erhöhen?

Das steht noch nicht fest. Klar ist: Auch wir müssen die erhöhte EEG-Umlage abführen.

Ich ärgere mich über die erneute Erhöhung der Ökostrom-Umlage. Was kann ich dagegen tun?

Der einzelne Bürger kann leider nichts gegen die Erhöhung der Abgabe tun. Sie wird politisch festgelegt.

Ich möchte meinen teuren Stromanbieter wechseln. Wer kündigt und wie schnell kann ich wechseln?

Mit der Kündigung Ihres bisherigen Vertrages beauftragen Sie am besten den neuen Anbieter. Sie selbst haben dann mit dem Wechsel nichts mehr zu tun. Wenn Sie einen Grundversorgungs-Tarif haben, also noch nicht gewechselt haben, können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Wenn Sie schon mal gewechselt haben und nun einen so genannten Sonderkunde-Vertrag haben, gilt die Kündigungsfrist, die im Vertrag steht. In der Regeln sind das vier bis sechs Wochen. Bei einer Strompreiserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Gilt die Erhöhung der EEG-Umlage als Preiserhöhung und habe ich damit ein Sonderkündigungsrecht?

Ja, die Erhöhung der EEG-Umlage gilt als Preiserhöhung. Damit haben Sie laut den gesetzlichen Vorschriften ein Sonderkündigungsrecht.

Wie finde ich günstige Anbieter?

Schauen Sie in einem Vergleichsportal im Internet nach. Wenn Sie Ihren Verbrauch und Ihre Postleitzahl eingeben, zeigt der Rechner Ihnen den günstigsten Tarif an. Im Schnitt gibt es pro Postleitzahlen-Gebiet 140 Anbieter. Achten Sie beim Tarif-Vergleich darauf, dass der Versorger eine Preisgarantie und eine kurze Vertragslaufzeit anbietet.

Ich will den Anbieter wechseln. Worauf muss ich achten?

Achten Sie auf eine kurze Vertragslaufzeit und eine Preisgarantie. Achten Sie zudem darauf, immer Bruttopreise zu vergleichen, in denen etwa die jüngst erhöhte EEG-Umlage bereits enthalten ist.

Anbieter, die Vorauskasse verlangen, schneiden bei vergleichen von Internetportalen oft gut ab. Wo liegt der Harken?

Wenn ein solcher Stromanbieter insolvent wird, wäre das von den Kunden vorab entrichtete Geld ganz oder teilweise verloren. Anbieter-Pleiten hat es in der Vergangenheit mehrfach gegeben, deshalb sollte man einen Bogen um Tarife mit Vorauskasse machen. Bei vielen Vergleichsrechnern kann man solche Tarife übrigens ausschließen.

Was ist von festen Strompaketen zu halten?

Manche Versorger bieten sogenannte Strompakete an. Hier zahlt der Verbraucher eine festgelegte Anzahl an Kilowattstunden. Wer einen solche Tarif abschließt, sollte seinen Jahresverbrauch aber sehr gut einschätzen können. Denn wenn man dann doch mehr Strom als vereinbart verbraucht, wird es oft richtig teuer. Wenn man deutlich weniger verbraucht, hat man zu viel bezahlt.

Mein Anbieter will zum Januar 2015 den Strompreis erhöhen. Gibt es Strompreis-Garantien?

Ja, es gibt Anbieter wie RWE, die für drei Jahre einen Preis garantieren. Ausgenommen von der Garantie sind allerdings die Erhöhung staatlicher Abgaben, dazu zählt auch die EEG-Umlage.

Ich habe gerade den Anbieter gewechselt. Er hat mir mitgeteilt, dass er mich nicht beliefern kann. Wie kann das sein?

Das kann ganz unterschiedliche Ursachen haben wie zum Beispiel die Art Ihres Stromzählers oder in einzelnen Fällen das Ergebnis einer Bonitätsprüfung. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Versorger auf.

Mein Versorger hat mich nicht rechtzeitig über eine Preiserhöhung informiert. Muss ich trotzdem zahlen?

Tragen Sie das Problem dem Anbieter vor und prüfen Sie Ihren vertrag. Welches Sonderkündigungsrecht haben Sie? Können Sie sich nicht verständigen, wenden Sie sich an Vergleichsportale, die Schlichtungsstelle Energie oder die Verbraucherzentrale.

Warum muss ich die EEG-Umlage zahlen, obwohl ich den Strom für meine Nachtspeicherheizung brauche?

Auch die Nachtspeicherheizung wird mit normalem Haushaltsstrom versorgt, deshalb wird leider auch hier die Ökostrom-Umlage fällig.

Wir sind Rentner, haben eine Nachtspeicher-Heizung und Fußboden-heizung. Die 350 Euro, die für monatlich für Strom ausgeben, können wir kaum noch bezahlen. Was können wir tun?

Prüfen Sie, ob Sie Ihre Heizung modernisieren können. Die Preise für Nachtstrom sind unserer Meinung nach unzumutbar hoch, deshalb sollten Sie versuchen, sich auf Dauer von den Nachtspeicher-Öfen zu trennen.

Ich habe eine Nachtspeicher-Heizung. Was kann ich tun, um die Stromkosten zu senken, ohne die Heizung zu erneuern?

Sie können prüfen lassen, ob man die Nachtspeicher-Heizung technisch anders steuern kann, um den Verbrauch über den Tag kostengünstig zu optimieren.

Ich habe eine Nachtspeicher-Heizung. Kann ich die auch als Speicher für regenerative Energie nehmen?

Physikalisch wäre das möglich. Tatsächlich ist das schwierig umzusetzen, weil dazu zusätzliche Verträge notwendig sind.

Ich habe als Ein-Personen-Haushalt einen Verbrauch von 4000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Das scheint mir sehr hoch. Was ist üblich und wie kann ich Strom sparen?

In der Tat. Im Schnitt geht man davon aus, dass ein Single-Haushalt 1500 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht. Nutzen Sie eine Energieberatung. Ein Basisscheck bei der Verbraucherzentrale etwa kostet zehn Euro, der Energieberater kommt dafür auch zu Ihnen ins Haus, um nach versteckten Stromfressern Ausschau zu halten.

Ich habe von meinem Versorger eine falsche Jahresabrechnung bekommen. Was kann ich tun?

Fordern Sie den Versorger zur Korrektur auf. Achten Sie dabei darauf, dass die Korrektur auch bei den monatlichen Abschlägen für das neue Jahr berücksichtigt wird.

Ich habe unter anderem wegen einer Nachtspeicherheizung einen sehr hohen Verbrauch, nämlich 22.000 Kilowattstunden pro Jahr. Ich finde keinen Anbieter, zu dem ich wechseln kann.

In der Tat gibt es bei Nachtspeicherheizungen nur wenig Auswahl, weil die technischen Voraussetzungen unterschiedlich und ein einheitliches bundesweites Angebot deshalb schwierig ist.

Ich habe eine elektrische Fußboden-Heizung. Was kann ich tun, um die Kosten zu senken?

Nutzen Sie eine Stromspar-Beratung, wie sie viele Versorger oder die Verbraucherzentrale anbieten. Wir bei RWE bieten unseren Kunden für 20 Euro eine solche Stromspar-Beratung an, für Nichtkunden kostet sie 50 Euro.

Mein Anbieter will zum Januar 2015 den Strompreis erhöhen. Gibt es Strompreis-Garantien?

Ja, es gibt Anbieter wie RWE, die für drei Jahre einen Preis garantieren. Ausgenommen von der Garantie sind allerdings die Erhöhung staatlicher Abgaben, dazu zählt auch die EEG-Umlage.

Ich habe meinem teurer gewordenen Anbieter zum 31.12.2013 gekündigt. Nun habe ich Sorge, dass meine Kündigung nicht akzeptiert wird.

Seien Sie unbesorgt. Wenn Ihr Anbieter den Strompreis erhöht hat, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie noch einen Grundversorgungstarif haben, können Sie ohnehin mit einer Frist von zwei Wochen wechseln.

Aufgeschrieben von Antje Höning.

(anh)
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