Gutachten nötig Hochwasserschäden am Auto zahlt meist die Kasko-Versicherung

Berlin (rpo). Wer durch Hochwasser Schäden an seinem Wagen erleidet, darf in aller Regel auf die Kasko-Versicherung vertrauen. Der so genannte Wiederbeschaffungswert wird zumeist von der Teil- oder Vollkaskoversicherung ersetzt.

Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin wird zu diesem Zweck ein Gutachten erstellt, das unter anderem Alter, Laufleistung oder Ausstattung des Fahrzeugs erfasst. Nicht übernommen wird vom Versicherer die vereinbarte Selbstbeteiligung - sie beträgt bei der Teilkasko meist 150 Euro.

Nach Angaben des GDV gehört zu einem Autoversicherungsvertrag die "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile" - hier wird festgehalten, welche Teile mitversichert sind. Ersetzt werden in der Regel Dinge wie ein Verbandskasten oder ein Kindersitz - CDs oder der Autoatlas dagegen nicht. Reisegepäck wird nicht von der Kaskoversicherung, sondern von der Reisegepäckversicherung ersetzt.

Grundsätzlich sollte ein Schaden möglichst schnell gemeldet werden, damit er rasch begutachtet und von der Versicherung zügig ersetzt werden kann. Sind bei einem Hochwasser auch die Versicherungspapiere verloren gegangen oder wurde der Name der Versicherung vergessen, kann ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0180/25 026) helfen. Dort kann bei Angabe des Nummernschildes die Versicherung herausgefunden werden, so der GDV.

(gms)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort