Urteil des Amtsgerichts Herne Fahrlehrer dürfen im Auto telefonieren
Düsseldorf · Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf nicht mit dem Handy telefonieren. Diese einfache Regel betrifft den Fahrer eines Automobils. Sitzt allerdings ein Fahrschüler am Steuer und der Fahrlehrer daneben, wird der Lehrer als der Führer des Fahrzeugs gesehen.
Das sah auch die Stadt Herne so, und verhängte ein Bußgeld gegen einen Fahrlehrer, der im Einsatz auf dem Beifahrersitz telefonierte. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Herne-Wanne nun urteilte.
Ein Fahrschüler ohne Fahrerlaubnis ist juristisch nicht als Fahrzeugführer greifbar, erklärt die Deutsche Anwaltshotline. Für die straf- oder ordnungsrechtliche Verantwortung eines Autofahrers komme es darauf an, wer das Fahrzeug gelenkt habe. Das war in diesem Fall nicht der Fahrlehrer. Er durfte also telefonieren. (Az. 21 OWi-64 Js 891/11-264/11).